Zulassung und Anmeldung zur Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern

Voraussetzungen, Fristen, Prüfungsorte und Termine im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Zulassung zur Jägerprüfung auf einen Blick

Kurz gesagt: Für die Zulassung zur Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern brauchst Du einen anerkannten Vorbereitungskurs und musst ein Mindestalter erreicht haben. Die Anmeldung übernehmen wir für Dich.

  • Ab wann Du zugelassen wirst: wenn Du sechs Monate vor Prüfungsbeginn 15 Jahre alt bist, also ab etwa 15½ Jahren.
  • Was Du nachweisen musst: Für die Zulassung zur Jägerprüfung musst Du die vorgeschriebene Ausbildung und die erforderlichen Nachweise erbringen. Unser Kurs bereitet Dich darauf vor. Wir übernehmen Deine Anmeldung zur Prüfung und unterstützen Dich bei den benötigten Unterlagen.
  • Wann Du angemeldet wirst: spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Die Prüfung liegt meist 2 bis 4 Wochen nach Kursende.
  • Deine Vorteile bei uns: Wir kümmern uns um Deine Anmeldung und sind bei allen Prüfungsteilen direkt an Deiner Seite. Über unsere Haftpflicht- und Unfallversicherung (Gothaer) ist auch der Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch erledigt.

Stand: Oktober 2026

Voraussetzungen für die Zulassung

Für die Zulassung zur Jägerprüfung musst Du die vorgeschriebene Ausbildung und die erforderlichen Nachweise erbringen. Unser Kurs bereitet Dich darauf vor. Wir übernehmen Deine Anmeldung zur Prüfung und unterstützen Dich bei den benötigten Unterlagen.

Spätestens einen Werktag vor der Prüfung musst Du folgende Nachweise erbracht haben (§ 6 JägerPVO M-V):

  1. die vorgeschriebene Ausbildung in einem in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs, dessen Ende nicht länger als ein Jahr zurückliegt
  2. zwei zusätzliche Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
  3. eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch (bei unseren Teilnehmern über die Haftpflicht- und Unfallversicherung der Jagdschule)
  4. bei Minderjährigen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
  5. der Nachweis, dass die Prüfungsgebühr gezahlt wurde

Außerdem musst Du sechs Monate vor Prüfungsbeginn das 15. Lebensjahr vollendet haben. Als Ausbildungskurs gilt ein von der obersten Jagdbehörde anerkannter Kurs der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder ein mindestens einjähriger Kurs bei einem Mentor (§ 7 JägerPVO M-V). Unser Kurs ist von der obersten Jagdbehörde als Ausbildungskurs in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.

So meldest Du Dich zur Jägerprüfung an

  1. Vorbereitungskurs besuchen: Du absolvierst einen anerkannten Kurs wie unseren.
  2. Anmeldung: Wir melden Dich bei der Unteren Jagdbehörde an. Die Anmeldung muss spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn vorliegen.
  3. Antrag auf Zulassung: Den Antrag und die Hinweise findest Du beim Landkreis Vorpommern-Greifswald (externe Seite).
  4. Prüfungsgebühr zahlen: Die Gebühr (derzeit 280 €) erhebt die Untere Jagdbehörde des Landkreises. Du zahlst sie direkt an die Behörde und nicht an die Jagdschule. Den Nachweis brauchst Du spätestens einen Werktag vor der Prüfung.
  5. Zulassung: Die Behörde entscheidet über Deine Zulassung.

Hinweis: Die Links zu Landkreis, Landesjagdverband und Landesrecht sind externe Links. Sie führen zu Seiten, die dort laufend aktuell gehalten werden, damit Du immer die gültige Fassung findest. Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss.

Termine und Prüfungsorte

Die Prüfungsorte legt jeder Landkreis selbst fest, in anderen Landkreisen können sie also anders sein als bei uns. Die Prüfung liegt typischerweise 2 bis 4 Wochen nach Kursende. Den Termin vergibt die zuständige Behörde. Die Prüfungstermine gibt der Landkreis Vorpommern-Greifswald unter Bekanntmachungen bekannt (externe Seite).

Prüfungsorte im Landkreis Vorpommern-Greifswald
PrüfungsteilOrt
SchießprüfungGrimmen (Schießsportzentrum Grimmen, direkt neben unseren Seminarräumen)
Schriftliche PrüfungGrimmen
Mündlich-praktische PrüfungPasewalk

Die Reihenfolge der Prüfungsteile legt die Prüfungsbehörde fest (§ 5 JägerPVO M-V). Mehr zur Schießprüfung auf der Seite Schießprüfung der Jägerprüfung.

Fristen und Gebühr im Überblick

Fristen und Gebühr zur Jägerprüfung in M-V
ThemaAngabe
Anmeldungspätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn (§ 6 JägerPVO M-V)
Nachweisespätestens einen Werktag vor der Prüfung
Ende des Vorbereitungskurseshöchstens ein Jahr vor der Prüfung
Mindestaltersechs Monate vor Prüfungsbeginn das 15. Lebensjahr vollendet
Prüfungsgebühr280 €, erhoben von der Unteren Jagdbehörde, Zahlung direkt an die Behörde (nicht an die Jagdschule), bei Rücktritt oder Fernbleiben nicht erstattet
Termintypischerweise 2 bis 4 Wochen nach Kursende

Mehr zu den Kosten auf unserer Seite Jagdschein Kosten in Mecklenburg-Vorpommern.

Häufige Fragen zur Zulassung

Für die Zulassung zur Jägerprüfung musst Du die vorgeschriebene Ausbildung und die erforderlichen Nachweise erbringen. Unser Kurs bereitet Dich darauf vor. Wir übernehmen Deine Anmeldung zur Prüfung und unterstützen Dich bei den benötigten Unterlagen. Du musst sechs Monate vor Prüfungsbeginn das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Nachweise müssen spätestens einen Werktag vor der Prüfung vorliegen. Dazu gehören eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch, die gezahlte Prüfungsgebühr und bei Minderjährigen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (§ 6 JägerPVO M-V).

Die Anmeldung erfolgt bei der Unteren Jagdbehörde, bei uns beim Landkreis Vorpommern-Greifswald. Wir übernehmen die Anmeldung für Dich. Den Antrag auf Zulassung findest Du beim Landkreis (externe Seite).

Ja. Bei allen drei Prüfungsteilen begleiten wir unsere Jagdschüler, in Grimmen (Schießprüfung und schriftliche Prüfung) ebenso wie in Pasewalk (mündlich-praktische Prüfung).

Spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn. Die Prüfungsbehörde kann Ausnahmen zulassen (§ 6 JägerPVO M-V).

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt die Termine unter Bekanntmachungen bekannt. Die Prüfung liegt bei unseren Teilnehmern typischerweise 2 bis 4 Wochen nach Kursende, den Termin vergibt die zuständige Behörde.

Schießprüfung und schriftliche Prüfung finden in Grimmen statt, die mündlich-praktische Prüfung in Pasewalk.

Die Prüfungsgebühr beträgt 280 €. Sie wird von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald erhoben und eingezogen. Du zahlst sie direkt an die Behörde und nicht an die Jagdschule und musst den Nachweis spätestens einen Werktag vor der Prüfung erbringen.

Für die Zulassung zur Jägerprüfung musst Du die vorgeschriebene Ausbildung und die erforderlichen Nachweise erbringen. Unser Kurs bereitet Dich darauf vor. Wir übernehmen Deine Anmeldung zur Prüfung und unterstützen Dich bei den benötigten Unterlagen. Als Ausbildungskurs gilt ein in Mecklenburg-Vorpommern anerkannter Kurs der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder ein mindestens einjähriger Kurs bei einem Mentor (§§ 6 und 7 JägerPVO M-V).

Wer hinter dieser Seite steht

Diese Seite hat das Team der Jagdschule Grimmen – Natur & Passion geschrieben und fachlich geprüft. Unser Team bringt Erfahrung aus vielen Bereichen mit: als Schießlehrer und Pädagoge, als Agrarwissenschaftlerin, als Deutsche Meisterin im Trapschießen, als Jagdhundeführer und Leistungsrichter in mehreren Jagdhundeverbänden, als Fachmann für Wildhandel und Wildfleischveredelung sowie als Sportschütze und Wiederlader. Dieses Wissen steckt in unseren Kursen und in jeder unserer Seiten. Unser Ausbildungskurs ist von der obersten Jagdbehörde Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.

Quellen und Stand

Hinweis: Die Links zu Landkreis, Landesjagdverband und Landesrecht sind externe Links. Sie führen zu Seiten, die dort laufend aktuell gehalten werden, damit Du immer die gültige Fassung findest. Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss.

Stand der Angaben: Oktober 2026. Alle Beträge sind Richtwerte, maßgeblich ist der Bescheid Deiner Behörde. Das ist keine Rechtsberatung.

Waidmannsheil! – Waidmannsdank!

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