Zulassung und Anmeldung zur Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen, Fristen, Prüfungsorte und Termine im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Zulassung zur Jägerprüfung auf einen Blick
Kurz gesagt: Für die Zulassung zur Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern brauchst Du einen anerkannten Vorbereitungskurs und musst ein Mindestalter erreicht haben. Die Anmeldung übernehmen wir für Dich.
- Ab wann Du zugelassen wirst: wenn Du sechs Monate vor Prüfungsbeginn 15 Jahre alt bist, also ab etwa 15½ Jahren.
- Was Du nachweisen musst: Für die Zulassung zur Jägerprüfung musst Du die vorgeschriebene Ausbildung und die erforderlichen Nachweise erbringen. Unser Kurs bereitet Dich darauf vor. Wir übernehmen Deine Anmeldung zur Prüfung und unterstützen Dich bei den benötigten Unterlagen.
- Wann Du angemeldet wirst: spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Die Prüfung liegt meist 2 bis 4 Wochen nach Kursende.
- Deine Vorteile bei uns: Wir kümmern uns um Deine Anmeldung und sind bei allen Prüfungsteilen direkt an Deiner Seite. Über unsere Haftpflicht- und Unfallversicherung (Gothaer) ist auch der Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch erledigt.
Stand: Oktober 2026
Voraussetzungen für die Zulassung
Für die Zulassung zur Jägerprüfung musst Du die vorgeschriebene Ausbildung und die erforderlichen Nachweise erbringen. Unser Kurs bereitet Dich darauf vor. Wir übernehmen Deine Anmeldung zur Prüfung und unterstützen Dich bei den benötigten Unterlagen.
Spätestens einen Werktag vor der Prüfung musst Du folgende Nachweise erbracht haben (§ 6 JägerPVO M-V):
- die vorgeschriebene Ausbildung in einem in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs, dessen Ende nicht länger als ein Jahr zurückliegt
- zwei zusätzliche Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
- eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch (bei unseren Teilnehmern über die Haftpflicht- und Unfallversicherung der Jagdschule)
- bei Minderjährigen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
- der Nachweis, dass die Prüfungsgebühr gezahlt wurde
Außerdem musst Du sechs Monate vor Prüfungsbeginn das 15. Lebensjahr vollendet haben. Als Ausbildungskurs gilt ein von der obersten Jagdbehörde anerkannter Kurs der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder ein mindestens einjähriger Kurs bei einem Mentor (§ 7 JägerPVO M-V). Unser Kurs ist von der obersten Jagdbehörde als Ausbildungskurs in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.
So meldest Du Dich zur Jägerprüfung an
- Vorbereitungskurs besuchen: Du absolvierst einen anerkannten Kurs wie unseren.
- Anmeldung: Wir melden Dich bei der Unteren Jagdbehörde an. Die Anmeldung muss spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn vorliegen.
- Antrag auf Zulassung: Den Antrag und die Hinweise findest Du beim Landkreis Vorpommern-Greifswald (externe Seite).
- Prüfungsgebühr zahlen: Die Gebühr (derzeit 280 €) erhebt die Untere Jagdbehörde des Landkreises. Du zahlst sie direkt an die Behörde und nicht an die Jagdschule. Den Nachweis brauchst Du spätestens einen Werktag vor der Prüfung.
- Zulassung: Die Behörde entscheidet über Deine Zulassung.
Hinweis: Die Links zu Landkreis, Landesjagdverband und Landesrecht sind externe Links. Sie führen zu Seiten, die dort laufend aktuell gehalten werden, damit Du immer die gültige Fassung findest. Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss.
Termine und Prüfungsorte
Die Prüfungsorte legt jeder Landkreis selbst fest, in anderen Landkreisen können sie also anders sein als bei uns. Die Prüfung liegt typischerweise 2 bis 4 Wochen nach Kursende. Den Termin vergibt die zuständige Behörde. Die Prüfungstermine gibt der Landkreis Vorpommern-Greifswald unter Bekanntmachungen bekannt (externe Seite).
| Prüfungsteil | Ort |
|---|---|
| Schießprüfung | Grimmen (Schießsportzentrum Grimmen, direkt neben unseren Seminarräumen) |
| Schriftliche Prüfung | Grimmen |
| Mündlich-praktische Prüfung | Pasewalk |
Die Reihenfolge der Prüfungsteile legt die Prüfungsbehörde fest (§ 5 JägerPVO M-V). Mehr zur Schießprüfung auf der Seite Schießprüfung der Jägerprüfung.
Fristen und Gebühr im Überblick
| Thema | Angabe |
|---|---|
| Anmeldung | spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn (§ 6 JägerPVO M-V) |
| Nachweise | spätestens einen Werktag vor der Prüfung |
| Ende des Vorbereitungskurses | höchstens ein Jahr vor der Prüfung |
| Mindestalter | sechs Monate vor Prüfungsbeginn das 15. Lebensjahr vollendet |
| Prüfungsgebühr | 280 €, erhoben von der Unteren Jagdbehörde, Zahlung direkt an die Behörde (nicht an die Jagdschule), bei Rücktritt oder Fernbleiben nicht erstattet |
| Termin | typischerweise 2 bis 4 Wochen nach Kursende |
Mehr zu den Kosten auf unserer Seite Jagdschein Kosten in Mecklenburg-Vorpommern.
Häufige Fragen zur Zulassung
Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung zur Jägerprüfung?
Für die Zulassung zur Jägerprüfung musst Du die vorgeschriebene Ausbildung und die erforderlichen Nachweise erbringen. Unser Kurs bereitet Dich darauf vor. Wir übernehmen Deine Anmeldung zur Prüfung und unterstützen Dich bei den benötigten Unterlagen. Du musst sechs Monate vor Prüfungsbeginn das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Nachweise müssen spätestens einen Werktag vor der Prüfung vorliegen. Dazu gehören eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch, die gezahlte Prüfungsgebühr und bei Minderjährigen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (§ 6 JägerPVO M-V).
Wie melde ich mich zur Jägerprüfung an?
Die Anmeldung erfolgt bei der Unteren Jagdbehörde, bei uns beim Landkreis Vorpommern-Greifswald. Wir übernehmen die Anmeldung für Dich. Den Antrag auf Zulassung findest Du beim Landkreis (externe Seite).
Werde ich zu den Prüfungsterminen begleitet?
Ja. Bei allen drei Prüfungsteilen begleiten wir unsere Jagdschüler, in Grimmen (Schießprüfung und schriftliche Prüfung) ebenso wie in Pasewalk (mündlich-praktische Prüfung).
Bis wann muss ich mich anmelden?
Spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn. Die Prüfungsbehörde kann Ausnahmen zulassen (§ 6 JägerPVO M-V).
Wo finde ich die Prüfungstermine?
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt die Termine unter Bekanntmachungen bekannt. Die Prüfung liegt bei unseren Teilnehmern typischerweise 2 bis 4 Wochen nach Kursende, den Termin vergibt die zuständige Behörde.
Wo finden die Prüfungsteile statt?
Schießprüfung und schriftliche Prüfung finden in Grimmen statt, die mündlich-praktische Prüfung in Pasewalk.
Was kostet die Zulassung zur Jägerprüfung?
Die Prüfungsgebühr beträgt 280 €. Sie wird von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald erhoben und eingezogen. Du zahlst sie direkt an die Behörde und nicht an die Jagdschule und musst den Nachweis spätestens einen Werktag vor der Prüfung erbringen.
Brauche ich einen Kurs bei einer Jagdschule?
Für die Zulassung zur Jägerprüfung musst Du die vorgeschriebene Ausbildung und die erforderlichen Nachweise erbringen. Unser Kurs bereitet Dich darauf vor. Wir übernehmen Deine Anmeldung zur Prüfung und unterstützen Dich bei den benötigten Unterlagen. Als Ausbildungskurs gilt ein in Mecklenburg-Vorpommern anerkannter Kurs der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder ein mindestens einjähriger Kurs bei einem Mentor (§§ 6 und 7 JägerPVO M-V).
Wer hinter dieser Seite steht
Diese Seite hat das Team der Jagdschule Grimmen – Natur & Passion geschrieben und fachlich geprüft. Unser Team bringt Erfahrung aus vielen Bereichen mit: als Schießlehrer und Pädagoge, als Agrarwissenschaftlerin, als Deutsche Meisterin im Trapschießen, als Jagdhundeführer und Leistungsrichter in mehreren Jagdhundeverbänden, als Fachmann für Wildhandel und Wildfleischveredelung sowie als Sportschütze und Wiederlader. Dieses Wissen steckt in unseren Kursen und in jeder unserer Seiten. Unser Ausbildungskurs ist von der obersten Jagdbehörde Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.
Quellen und Stand
- Jägerprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (JägerPVO M-V) vom 23. März 2016 (GVOBl. M-V S. 87), geändert 2017: Volltext (Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern).
- Landkreis Vorpommern-Greifswald als Untere Jagdbehörde: Jägerprüfung (Zuständigkeit, Anmeldung, Gebühr) und Bekanntmachungen (Prüfungstermine).
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung: Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Hinweis: Die Links zu Landkreis, Landesjagdverband und Landesrecht sind externe Links. Sie führen zu Seiten, die dort laufend aktuell gehalten werden, damit Du immer die gültige Fassung findest. Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Alle Beträge sind Richtwerte, maßgeblich ist der Bescheid Deiner Behörde. Das ist keine Rechtsberatung.
Waidmannsheil! – Waidmannsdank!
Du hast Fragen zur Anmeldung oder zu unseren Kursen? Wir beraten Dich gern persönlich.
