Jugendjagdschein in Mecklenburg-Vorpommern

Wir begleiten Dich auf Deinem Weg – persönlich, praxisnah und mit Deinen Eltern an Deiner Seite.

Du bist gern draußen, interessierst Dich für Wildtiere und möchtest selbst Jäger werden? Vielleicht begleitest Du schon jemanden aus Deiner Familie ins Revier oder hast Freunde die schon den Jugendjagdschein gelöst haben. Vielleicht hast Du aber auch die Jagd gerade erst für Dich entdeckt und spürst in Dir die Passion mehr darüber zu erfahren. Bei uns bist Du mit beiden Voraussetzungen herzlichst willkommen.

Für Deinen Einstieg in die Jagdscheinausbildung musst Du nicht bis zum 18. Geburtstag warten:
Den Jugendjagdschein in Mecklenburg-Vorpommern kannst Du bereits mit 16 Jahren bekommen. Vorher absolvierst Du in unserer Jagdschule in Grimmen eine hervorragende Ausbildung und bestehst die Jägerprüfung.

Wir sind uns sicher, dass Du und Deine Eltern dazu ganz viele Fragen habt. Deshalb wollen wir  hier schon soviele wie es geht beantworten. Wie Dein Weg zum Jugendjagdschein aussieht, was Du damit machen darfst und worauf wir bei Deiner Ausbildung besonderen Wert legen, damit Du einen erfolgreichen Start in Dein Jungjägerleben hast!

Ab 15½ Jahren darfst Du:

Mit Deiner Ausbildung beginnen. Sobald Du 16 Jahre alt bist, kannst Du die Jagdprüfung ablegen und Deinen Jugendjagdschein lösen.

Ab 16 Jahren darfst Du:

Nach erfolgreicher Jägerprüfung und gelöstem Jugendjagdschein in Begleitung einer Beziehungsberechtigen/Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

Was passiert wenn ich 18 werde?

Du wechselst ganz einfach zum regulären Jagdschein und kannst nun auch alleine jagen gehen. Dafür musst Du keine erneute Prüfung ablegen!

Was ist der Jugendjagdschein?

§ 16 Bundesjagdgesetz – Jugendjagdschein

(1) Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden.

(2) Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

(3) Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

(4) Im übrigen gilt § 15 entsprechend.

Quelle: § 16 Bundesjagdgesetz auf Gesetze im Internet

Der Jugendjagdschein ermöglicht Dir, mit 16 oder 17 Jahren selbst zu jagen. Dabei begleitet Dich eine jagdlich erfahrene Person. Du sammelst also früh praktische Erfahrungen und hast jemanden an Deiner Seite, der Dich unterstützt.

Gegenüber dem Jagdschein für Erwachsene gelten besondere Einschränkungen: Du darfst nicht ohne die vorgeschriebene Begleitung jagen und nicht als jagender Teilnehmer an Gesellschaftsjagden teilnehmen. Grundlage dafür ist § 16 Bundesjagdgesetz.

Bei Deiner Ausbildung machen wir deshalb keine halben Sachen. Du lernst genau die gleichen Inhalte wie diejenigen Anwärter, die einen uneingeschränkten Jagdschein erwerben wollen. Wir werden alles daran setzten, dir alle nötigen Grundlagen zu vermitteln, damit Du erfolgreich die Jagdprüfung ablegen kannst. 

Ab welchem Alter kannst Du bei uns anfangen?

Bei uns in der Jagdschule Grimmen kannst Du Deine Ausbildung ab 15½ Jahren beginnen. In Mecklenburg-Vorpommern ist ab diesem Alter auch die Zulassung zur Jägerprüfung möglich. Deinen Jugendjagdschein darf Dir die Behörde allerdings erst ab Deinem 16. Geburtstag ausstellen. Quellen: § 17 Bundesjagdgesetz.

Du kannst die Prüfung also schon bestehen, bevor Du 16 wirst. Selbst jagen darfst Du erst, wenn Du das erforderliche Alter erreicht hast und Dein gültiger Jugendjagdschein vorliegt.

Sprich uns am besten gemeinsam mit Deinen Eltern an. Dann schauen wir, welcher Kurs zeitlich zu Dir passt und wie sich Ausbildung, Prüfung und Geburtstag sinnvoll aufeinander abstimmen lassen.

Was solltest Du für Deinen Jugendjagdschein mitbringen?

Du bist zwischen 15 und 17 Jahre alt, gern draußen und möchtest mehr über Wildtiere, die Natur und die Jagd erfahren? Dann bringst Du schon eine wichtige Voraussetzung mit: Neugier auf das, was Dich im Revier erwartet. Für Deinen Weg zum Jugendjagdschein musst Du weder aus einer Jägerfamilie kommen noch Vorkenntnisse mitbringen. Bei uns in der Jagdschule Grimmen lernst Du Schritt für Schritt, was Du als angehender Jäger wissen und können musst.

Was Du brauchst, sind Lernbereitschaft, Aufmerksamkeit und Verantwortungsbewusstsein. Denn zur Jagd gehört mehr als ein spannendes Erlebnis draußen: Du lernst, Wildtiere zu erkennen, ihre Lebensräume zu verstehen und mit Jagdwaffen sicher umzugehen. Dabei darfst und sollst Du Fragen stellen. Unsere Ausbilder erklären Dir die Zusammenhänge und begleiten Dich beim Lernen und Üben.

Auch Deine Eltern gehören zu Deinem Start dazu. Besprecht gemeinsam, wie Du die Jagdausbildung mit Schule, Freizeit und Prüfungsvorbereitung verbinden kannst. Plant genügend Zeit ein – für den Unterricht und dafür, das Gelernte zu festigen.

Du möchtest Deinen Jugendjagdschein in Mecklenburg-Vorpommern machen? Melde Dich gern gemeinsam mit Deinen Eltern bei uns. Wir besprechen mit Euch die Voraussetzungen, benötigten Unterlagen und den Kurs, der zu Dir passt. Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen!

Wie lange dauert Deine Ausbildung bei uns?

Wir bieten verschiedene Kursformate an, unter anderem unseren Zwei-Wochen-Kurs und den Drei-Wochen-Blockkurs. Welcher Weg für Dich passt, hängt davon ab, wie Du lernst und wie viel zusammenhängende Zeit Du mitbringst. Am besten geeignet sind meist die Sommerferienkurse, da wirst Du mit einigen gleichaltrigen zusammen im Jagdkurs sitzen. Unsere Empfehlung ist immer ein 3-Wochen-Blockkurs, da hast Du ausreichend Zeit hast Dich mit allen jagdlichen Themen ausreichen zu beschäftigen.  

Ein kurzer Intensiv Kurs, der über 2-Wochen läuft, bedeutet viel mehr Aufwand. Gerade wenn Du noch zur Schule gehst, solltest Du Dir dafür ausreichend Zeit freihalten. Nach dem Unterricht brauchst Du Ruhe, um das Gelernte zu wiederholen und zu festigen. Ohne dieses Nacharbeiten ist so ein Kurs nicht gut zu schaffen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind mindestens 130 Ausbildungsstunden vorgeschrieben, die wir mit Dir durchführen müssen. Zusätzlich kommen je prüfungsrelevanter Schießdisziplin zwei Ausbildungsstunden hinzu. Eine Ausbildungsstunde entspricht 60 Minuten. Denke bei Deiner Planung auch an die Vorbereitung, den Prüfungstermin und die anschließende Bearbeitung Deines Jagdscheinantrags. Zwei oder drei Wochen Unterricht bedeuten deshalb nicht automatisch, dass Du unmittelbar danach schon jagen kannst, sonden bis Du Deinen Jugendjagdschein dann wirklich in Händen hälst, wird es noch etwas Zeit nach der Jagdprüfung brauchen.

Was lernst Du bei uns?

Wir möchten, dass Du Dich im Revier auskennst und Deine Entscheidungen begründen kannst. Dazu gehört weit mehr als das Schießen.

Du beschäftigst Dich mit Wildtieren und ihren Lebensräumen, mit Landwirtschaft und Waldbau, dem Natur- und Artzenschutz, mit Hege von Wildtieren, Jagdbetrieb und Jagdhunden sowie dem jagdlichen Brauchtum. Dazu kommen Waffenhandhabung, Waffen- und Jagdrecht, Munition, Wildbrethygiene und alle damit zusammenängenden rechtlichen Grundlagen. Diese Inhalte gehören zur Vorbereitung auf die reguläre Jägerprüfung. Quelle: Jägerprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern.

Bei uns verbinden wir den Unterricht mit viel praktischer Ausbildung im Lehrrevier und dem Training auf der Schießanlage. So kannst Du vieles, was Du zunächst theoretisch kennenlernst, anschließend selbst sehen und ausführlich üben. Unser Anspruch ist, daß Du in allen Belangen die gefordert sind, nach dem bestehen der Jägerprüfung, jagdlich sofort loszulegen. Quelle: Unsere Jagdschule und Ausbildung.

In unserem Unterricht gilt immer: Frage nach, sobald Dir etwas unklar ist. Unser ganzes Team ist dafür da Dir alles an Wissen und Können zu vermitteln, damit Dein Jagdkursbesuch ein voller Erfolg wird!  Auch und gerade beim Umgang mit Waffen möchten wir, dass Du jeden Handgriff verstehst.

Jugendjagdschein Anwärterinnen auf einre Wies emit Ihrem Lehrer.

Gibt es eine einfachere Prüfung für Jugendliche?

Nein, für den Jugendjagdschein legst Du eine ganz reguläre Jägerprüfung ab. Eine vereinfachte Jugendprüfung ist dafür nicht vorgesehen. Schliesslich darfst Du dann ja auch jagen gehen, daher musst Du alle Fähigkeiten eines Jägers besitzen.

Die Prüfung umfasst drei Teile:

  • die Schießprüfung,
  • die schriftliche Prüfung,
  • die mündlich-praktische Prüfung.

Die Anforderungen ergeben sich aus der Jägerprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern.

Das klingt am Anfang nach sehr viel Stoff. Aber mache Dir keine Sorgen, mit etwas Fleiß und uns wirst Du es bestimmt schaffen. Am besten Du lernst immer in überschaubaren Einheiten und wiederholst regelmässig kleinere Themenbereiche. Wenn Du ein Thema mit eigenen Worten anderne, gerade nicht Jägern, erklären kannst, hast Du es wirklich verstanden. 

Der offizielle Fragenkatalog des Landes Mecklenburg-Vorpommern bildet die Grundlage der gesamten Prüfung. Hast Du diesen Fragenkatalog gut drauf, ist die Jagdprüfung keine große Herausforderung mehr für Dich. Hier kannst Du Dir den Fragenkatalog kostenlos und sofort runterladen:

Prüfungsfragenkatalog für die Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern

Bei uns erhälst Du zusätzlich zu allen Lernunterlagen auch noch eine tolle App für Dein Smartphone, mit der Du kinderleicht genau diese Fragen aus dem Fragenkatalog erlernen kannst. Zusätzlich sind noch viele weitere Themen in der App hinterlegt, die Dir dabei helfen alle Themen zu verstehen. Und natürlich stehen Dir alle Ausbilder immer zur Seite, falls Du mal nicht weiter weisst, oder um Dich in allen praktischen Tätigkeiten eines Jägers auszubilden.

Was kostet Dein Jugendjagdschein in Mecklenburg-Vorpommern?

Wir möchten, dass Du und Deine Eltern von Anfang an mit einem nachvollziehbaren Budget planen könnt. Deshalb unterscheiden wir zwischen unserer Kursgebühr und den weiteren Kosten auf Deinem Weg zum Jugendjagdschein.

Für unseren Zwei- oder Drei-Wochen-Kurs ergibt sich nach den veröffentlichten Angaben dieses Beispiel:

KostenpositionBetrag
Kursgebühr2.680 Euro [zahlst Du bei uns]
Prüfungsgebühr280 Euro [zahlst Du an die Behörde]
Jugendjagdschein für ein Jagdjahr20 Euro [zahlst Du an die Behörde]
Zwischensumme2.980 Euro

Quellen: Unsere Kursgebühren, Prüfungsantrag des Landkreises Vorpommern-Rügen, Serviceportal Schwerin.

Die Verwaltungsgebühr für zwei Jagdjahre beträgt 30 Euro, falls Du Deinen Jagsdchein gleich für 2 Jahre lösen willst. Beim Jugendjagdschein entfällt in Mecklenburg-Vorpommern die Jagdabgabe, so wird es etwas günstiger für Dich. Quelle: § 16 Landesjagdgesetz.

Zusätzlich benötigst Du eine Jagdhaftpflichtversicherung, die Du zu vergünstigten Konditionen über die Jagdschule Grimmen abschliessen kannst. 

Was darfst Du mit Deinem Jugendjagdschein machen?

Mit einem gültigen Jugendjagdschein darfst Du unter den gesetzlichen Voraussetzungen selbst jagen und auch Wild erlegen. Für Deinen Einstieg kommen beispielsweise ein begleiteter Ansitz oder eine begleitete Pirsch infrage.

Dabei brauchst Du immer die vorgeschriebene Begleitung. Gesellschaftsjagden sind für Dich als jagenden Teilnehmer ausgeschlossen. Auf so einer Drückjagd könntest Du aber als Treiber mitgehen und wertvolle Erfahrungen für eine spätere Gesellschaftsjagd erwerben. Quelle: § 16 Bundesjagdgesetz.

Zusätzlich brauchst Du die Erlaubnis, im jeweiligen Revier zu jagen. Verständige Dich also früh mit Jagdpächtern in deiner Umgebung, damit Du nach Erwerb Deines Jugendjagdscheines auch eine Jagdgelegenheit hast.

Eine geeignete Begleitperson und ein Revier, in dem Du willkommen bist, helfen Dir, das Gelernte nach der Prüfung zu vertiefen.

Wer darf Dich bei der Jagd begleiten?

Jugendjagdschein Inhaber geht mit erfahrenem Jaeger zur Jagd.

Deine Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Das kann ein Erziehungsberechtigter sein oder eine andere jagdlich erfahrene Aufsichtsperson, die Deine Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragt haben. Quelle: Stadt Schwerin zur erstmaligen Beantragung.

Deine Eltern müssen deshalb nicht selbst Jäger sein. Wichtig ist, dass sie eine geeignete Person finden und diese schriftlich mit Deiner Begleitung beauftragen.

Für Deine ersten Jagderfahrungen wünschen wir Dir jemanden, der geduldig erklärt und Dir Zeit gibt. Du sollst Dich trauen, Fragen zu stellen und Unsicherheiten anzusprechen.

Klärt vor jeder Jagd, wie die Begleitung tatsächlich erfolgt. Ein eigener Ansitz ohne tatsächliche Begleitung lässt sich nicht allein damit absichern, dass jemand telefonisch erreichbar ist!

Darfst Du bei einer Drückjagd mitjagen?

Mit Deinem Jugendjagdschein darfst Du nicht als Schütze an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen. Eine entsprechend organisierte Drück- oder Treibjagd gehört dazu.

In Mecklenburg-Vorpommern liegt eine Gesellschaftsjagd vor, wenn mindestens vier Jagdscheininhaber gemeinschaftlich jagen, ihre Jagdausübung aufeinander abstimmen und diese räumlich zusammenhängt. Quelle: § 19a Landesjagdgesetz, amtliche Veröffentlichung.

Auch bei einem Gemeinschaftsansitz solltest Du deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass Du mitjagen darfst. Entscheidend ist die konkrete Organisation. Kläre solche Fälle vorab mit dem Veranstalter und der Jagdbehörde.

Wenn Du bei einer Veranstaltung auf andere Weise mithelfen möchtest, müssen Deine Aufgabe, Dein Alter, die Aufsicht und die Sicherheitsanforderungen gesondert betrachtet werden.

Gilt Dein Jugendjagdschein auch außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern?

Ja. Dein deutscher Jugendjagdschein gilt grundsätzlich in ganz Deutschland. Du brauchst für eine Jagd in einem anderen Bundesland keinen zusätzlichen Jagdschein dieses Landes. Quelle: § 15 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 4 Bundesjagdgesetz.

Die besonderen Einschränkungen gelten allerdings weiter. Außerdem musst Du die Regelungen am jeweiligen Jagdort beachten und die Erlaubnis für das Revier haben.

Wenn Dich beispielsweise Verwandte zur Jagd in einem anderen Bundesland einladen, besprecht vorher die dortigen Anforderungen. Für eine Jagd im Ausland gelten wiederum eigene Voraussetzungen; die bundesweite Gültigkeit genügt dafür nicht.

Darfst Du eine eigene Jagdwaffe haben?

Diese Frage beschäftigt viele unserer jungen Interessenten. Mit dem Jugendjagdschein erhältst Du keine Erlaubnis zum dauerhaften Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dazugehörigen Munition. Damit musst Du warten bis du 18 Jahre alt wirst und Dein Jugendjagdschein zu einem normalen Jagdschein umgeschrieben wird.

Für die Dauer der Jagd oder des jagdlichen Trainings einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe darfst Du jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorübergehend mit Waffen und Munition umgehen. Auch das nicht schussbereite Führen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten ist geregelt. Quelle: § 13 Absatz 7 Waffengesetz.

Eine geliehene Jagdwaffe dauerhaft zu Hause aufzubewahren, ist damit nicht erlaubt. Auch wenn Deine Eltern Jagdwaffen besitzen, dürfen sie Dir keinen unbefugten Zugriff ermöglichen. Quelle: § 36 Waffengesetz.

Für Deine Ausbildung bei uns musst Du keine eigene Jagdwaffe kaufen. Wir stellen Dir die Ausbildungswaffen im Rahmen unseres Kurses zur Verfügung.

Kannst Du vor Deinem 16. Geburtstag schon schießen lernen?

Jugendjagdschein Anwärter beim praktischen Training auf dem Schießplatz.

Ja. Für die Jägerausbildung gibt es besondere gesetzliche Regelungen. Ab 14 Jahren darfst Du während der Ausbildung mit Jagdwaffen schießen, wenn Dein Sorgeberechtigter und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer schriftlichen oder elektronischen Berechtigungsbescheinigung erklärt haben. Diese Bescheinigung musst Du während der Ausbildung mitführen. Quelle: § 27 Absatz 5 Waffengesetz.

Die gesetzliche Möglichkeit ist vom Aufnahmealter der Jagdschule zu unterscheiden. Bei uns beginnt die Ausbildung ab 15½ Jahren. Wir klären mit Dir und Deinen Eltern, welche Unterlagen für Deinen Kurs erforderlich sind.

Wie bekommst Du nach der Prüfung Deinen Jugendjagdschein?

Nach bestandener Prüfung beantragst Du den Jugendjagdschein grundsätzlich bei der unteren Jagdbehörde an Deinem Wohnsitz. In Mecklenburg-Vorpommern sind dafür die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Üblicherweise werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Deinen Personalausweis,
  • Dein Jägerprüfungszeugnis,
  • ein aktuelles Lichtbild,
  • der Nachweis Deiner Jagdhaftpflichtversicherung,
  • die Einwilligung Deiner Sorgeberechtigten.

Für die Ausstellung des Jugendjagdscheins brauchst Du eine bestandene Jägerprüfung, die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung sowie eine Jagdhaftpflichtversicherung. Weil Du minderjährig bist, ist außerdem die Einwilligung Deiner Erziehungsberechtigten erforderlich.

Ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die zuständige Behörde. Dazu gehört auch die Beteiligung der Waffenbehörde an der Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung. Ein Führungszeugnis ohne Einträge ersetzt diese Prüfung nicht. Quelle: § 17 Bundesjagdgesetz.

Erkundige Dich frühzeitig bei der für Dich zuständigen unteren Jagdbehörde nach den Unterlagen und der Bearbeitungszeit. Erst wenn du Deinen Jugendjagdschein gelöst hast,  kannst Du selber auch mit jagen gehen.

Hier findest Du die unteren Jagdbehörden der sechs Landkreise und der beiden kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern. Vereinbare vor Deiner Anfahrt einen Termin und bestätige bei mehreren Standorten die zuständige Besuchsadresse.

Recherchestand: 5. Oktober 2026. Allgemeine Verwaltungszeiten sind gekennzeichnet. Sie garantieren keine durchgehende persönliche Erreichbarkeit der Jagdbehörde.

Landkreis / StadtBehördeBesuchsadresseSprechzeitenOffizielle Links
Landkreis Ludwigslust-ParchimUntere Jagdbehörde – Fachgebiet OrdnungPutlitzer Straße 25
19370 Parchim
Allgemeine Fachgebietszeiten:
Mo und Fr: 08:00–13:00 Uhr
Di und Do: 08:00–13:00 und 14:00–18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Jagdbehörde Ludwigslust-Parchim
Öffnungszeiten
Landkreis Mecklenburgische SeenplatteWaffen- und Jagdbehörde – Ordnungsamt / Allgemeines OrdnungsrechtGroße Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg
Di: 08:00–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Do: 08:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr
Mo, Mi und Fr: 08:00–12:00 Uhr, nur nach Terminvergabe
Waffen- und Jagdbehörde Mecklenburgische Seenplatte
Landkreis NordwestmecklenburgUntere Jagdbehörde – Fachgebiet Allgemeine OrdnungsangelegenheitenBörzower Weg 3
23936 Grevesmühlen
Di: 09:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr
Do: 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr
Mo, Mi und Fr: geschlossen
Zusätzlich nach telefonischer Terminvereinbarung
Jagdbehörde Nordwestmecklenburg
Landkreis RostockUntere Jagdbehörde – Kreisordnungsamt / Öffentliche Sicherheit und OrdnungAugust-Bebel-Straße 3
18209 Bad Doberan
Allgemeine offene Sprechzeiten:
Di: 08:30–12:00 und 13:30–16:00 Uhr
Do: 08:30–12:00 und 13:30–17:00 Uhr
Mo, Mi und Fr: nur mit Termin
Jagdbehörde Landkreis Rostock
Sprechzeiten
Landkreis Vorpommern-GreifswaldUntere Jagdbehörde – Sachgebiet 32.4 Jagd und WaffenAnklam: Jahnstraße 1–4, 17389 Anklam
Pasewalk: An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
Di: 09:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr
Do: 09:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Mo, Mi und Fr: nach Vereinbarung
Jagdbehörde Vorpommern-Greifswald
Standorte und Sprechzeiten
Landkreis Vorpommern-RügenUntere Jagdbehörde – Fachgebiet 31.10 Allgemeine OrdnungLindenallee 61
18437 Stralsund
Besuch nach vorheriger Terminvereinbarung:
115 oder 03831 357-1000
Keine festen offenen Besuchszeiten angegeben
Jagdbehörde Vorpommern-Rügen
Terminvereinbarung
Kreisfreie Stadt RostockUntere Jagdbehörde – Stadtamt / Abteilung OrdnungsangelegenheitenCharles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock
Mo bis Fr: nach Terminvereinbarung
Telefon: 0381 381-3242
Jagdbehörde Stadt Rostock
Kreisfreie Stadt SchwerinUntere Jagdbehörde – Fachgruppe OrdnungsrechtAm Packhof 2–6
19053 Schwerin
Allgemeine Stadthauszeiten:
Mo: 08:00–16:00 Uhr
Di und Do: 08:00–18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Fr: 09:00–12:00 Uhr
Besuch der Jagdbehörde vorher abstimmen
Jagdbehörde Schwerin
Stadthauszeiten, August 2026

Die Angaben können sich ändern. Prüfe vor Deinem Besuch die verlinkte offizielle Seite. In Schwerin sind die genannten Zeiten allgemeine Stadthauszeiten; stimme Deinen Besuch bei der Jagdbehörde gesondert ab.

Wie lange gilt Dein Jugendjagdschein?

Die amtlichen Informationen für Mecklenburg-Vorpommern nennen höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Ein Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März. Es entspricht deshalb nicht automatisch zwölf Monaten ab Deinem Antrag.

Deine Jagdhaftpflichtversicherung muss den beantragten Zeitraum abdecken. Gesetzlich sind mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden vorgeschrieben. Quelle: § 17 Bundesjagdgesetz.

Besprich den Versicherungsschutz mit Deinen Eltern. Die Absicherung während unseres Kurses ersetzt nicht automatisch die Jagdhaftpflichtversicherung für Deine spätere Jagdausübung.

Was ändert sich an Deinem 18. Geburtstag?

Wenn Du 18 wirst, kannst Du einen regulären Jagdschein erhalten. Die Jägerprüfung musst Du dafür nicht erneut ablegen. Du hast bereits die reguläre Prüfung bestanden.

Unser Rat: Kontaktiere Deine Jagdbehörde rechtzeitig wegen der Erteilung beziehungsweise Umschreibung. Gehe nicht davon aus, dass Dein Jugendjagdschein am Geburtstag automatisch sämtliche Befugnisse eines Erwachsenen vermittelt.

Mit dem regulären Jagdschein entfallen die besonderen Jugendjagdschein-Beschränkungen. Beim Erwerb eigener Jagdwaffen gelten dann die entsprechenden waffenrechtlichen Vorschriften.

Ein eigenes Revier kannst Du trotzdem nicht automatisch sofort pachten. Dafür verlangt das Bundesjagdgesetz grundsätzlich einen Jahresjagdschein und dessen vorherigen Besitz während dreier Jahre; besondere Einzelfälle können Ausnahmen ermöglichen. Quelle: § 11 Absatz 5 Bundesjagdgesetz.

Lass uns Deinen Einstieg gemeinsam planen

Du musst vor Deiner Anmeldung noch nicht jede Frage beantworten können. Genau dafür kannst Du mit uns sprechen.

Gemeinsam mit Dir und Deinen Eltern schauen wir, welcher Kurs zu Dir passt, wie viel Zeit Du einplanen solltest und welche Schritte bis zu Deinem Jugendjagdschein notwendig sind. Uns ist wichtig, dass Du Dich bei uns wohlfühlst, gründlich lernst und mit einer soliden Grundlage in Deine ersten Jagderfahrungen startest.

Schreib uns oder vereinbare ein Beratungsgespräch. Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen und Dich auf Deinem Weg zum Jugendjagdschein in Mecklenburg-Vorpommern zu begleiten.

Informationsstand: 3. Oktober 2026. Kursangebote und Gebühren können sich ändern.