Waffenbesitzkarte für Jäger

Was bedeutet Bedürfnis? Wann brauchst Du eine WBK? Hier findest Du Antrag, Fristen und Pflichten im Vergleich zu Sportschützen.

Was ist ein waffenrechtliches Bedürfnis?

Das Bedürfnis ist der gesetzlich anerkannte Grund, weshalb Du eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben und besitzen darfst. Der Wunsch nach einer eigenen Waffe genügt allein nicht. Nach § 8 WaffG kommt es auf ein besonders anzuerkennendes Interesse sowie die Eignung und Erforderlichkeit für den beantragten Zweck an. Jagd und Schießsport sind ausdrücklich anerkannte Interessen; für beide gelten besondere Regeln.

Als Jäger: Dein Jahresjagdschein macht den Unterschied

Für Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins entfällt die individuelle Bedürfnisprüfung für jagdlich zulässige Langwaffen und bis zu zwei jagdliche Kurzwaffen. Die gesetzliche Grundlage ist § 13 Absatz 2 WaffG. Das ist eine Erleichterung beim Bedürfnis, keine Befreiung von allen waffenrechtlichen Voraussetzungen. Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und sichere Aufbewahrung bleiben wichtig. Für Kurzwaffen brauchst Du weiterhin eine vorherige Erwerbserlaubnis.

Zum Vergleich: das Bedürfnis eines Sportschützen

Sportschützen weisen ihr Bedürfnis über ihre organisierte schießsportliche Betätigung nach. Für den Erwerb sind grundsätzlich die Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Schießsportverbandes, die vorgeschriebene Trainingspraxis und eine Verbandsbescheinigung maßgeblich. Die beantragte Waffe muss für eine zugelassene Disziplin geeignet und erforderlich sein. Diese sportbezogenen Anforderungen gelten nicht für Deinen Erwerb auf jagdlicher Grundlage. Rechtsgrundlage: § 14 WaffG.
Bedürfnis ist nicht Sachkunde: Das Bedürfnis beantwortet „Wozu brauchst Du die Waffe?“. Sachkunde betrifft Deine Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Waffen. Die bestandene Jägerprüfung dient hierfür als Nachweis nach § 3 AWaffV. Die weiteren Erlaubnisvoraussetzungen stehen in § 4 WaffG.

Jäger und Sportschützen: Was gilt für wen?

Die wichtigsten Unterschiede beim Erwerb
FrageJäger mit gültigem JahresjagdscheinSportschütze zum Vergleich
BedürfnisnachweisKeine individuelle Prüfung im privilegierten Bereich: jagdlich zulässige Langwaffen und bis zu zwei jagdliche Kurzwaffen.Sportbezogener Nachweis nach § 14 WaffG; regelmäßig Bescheinigung des Verbandes oder eines angegliederten Teilverbandes.
Verein und TrainingKein Schießsportverein und kein zwölfmonatiger Trainingsnachweis als Voraussetzung des jagdlichen Erwerbs.Grundsätzlich zwölf Monate Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen: in den letzten zwölf Monaten monatlich oder insgesamt 18-mal.
ErwerbsbegrenzungDie sportschützenspezifische Regel „grundsätzlich zwei Waffen in sechs Monaten“ gilt nicht für den jagdlichen Erwerb.Grundsätzlich höchstens zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten.
VoreintragFür privilegiert erworbene Langwaffen nicht erforderlich; für Kurzwaffen vor dem Erwerb nötig.Bei der grünen WBK grundsätzlich vorherige Erwerbserlaubnis. Die gelbe WBK hat besondere Regeln für bestimmte Waffenarten.
Spätere ÜberprüfungAuch bei Jägern wird das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüft.Für den weiteren Besitz gelten andere Nachweise als beim Neuerwerb.
Rechtsgrundlagen: § 13 WaffG und § 14 WaffG. Der Vergleich betrifft den jeweiligen Erwerbszweck. Wenn Du Jäger und Sportschütze bist, musst Du die beiden Bedürfnisgrundlagen auseinanderhalten.

Wie viele Waffen darf ein Jäger besitzen?

Für jagdlich zulässige Langwaffen nennt § 13 Absatz 2 WaffG keine feste zahlenmäßige Obergrenze. Bis zu zwei jagdliche Kurzwaffen fallen unter die gesetzliche Erleichterung beim Bedürfnis. Weitere Kurzwaffen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen, benötigen aber einen gesonderten Nachweis des jagdlichen Bedürfnisses. Waffenverbote, sichere Aufbewahrung und alle übrigen Erlaubnisvoraussetzungen bleiben zu beachten.

Wenn Du zugleich Jäger und Sportschütze bist

Der VGH München, Urteil vom 26.02.2026, Az. 24 B 25.1740, entschied: Bereits auf sportlicher Grundlage besessene Kurzwaffen dürfen nicht auf die zwei privilegierten jagdlichen Kurzwaffen angerechnet werden. Das Urteil hob die anderslautende Vorentscheidung auf. Es betrifft die getrennten Bedürfnisgrundlagen; es ist keine pauschale Erlaubnis zum Erwerb beliebiger Waffen. Kläre Deinen konkreten Antrag mit Deiner Waffenbehörde.

Warum brauchst Du als Jäger eine WBK?

Die Waffenbesitzkarte dokumentiert Deine waffenrechtliche Erlaubnis. In ihr werden die erlaubnispflichtigen Waffen eingetragen, die Du dauerhaft besitzen darfst. Sie kann außerdem Erwerbsberechtigungen und eine Munitionserwerbserlaubnis enthalten. Ein Jagdschein ersetzt diese Dokumentation für dauerhaft eigene Waffen nicht. Rechtsgrundlagen: § 10 WaffG und § 13 WaffG.

Jagdschein

Voraussetzung für die Jagdausübung. Ein gültiger Jahresjagdschein vermittelt außerdem besondere Erleichterungen beim Waffenerwerb.

Waffenbesitzkarte (WBK)

Dokumentiert die Erlaubnis zum Besitz der eingetragenen Waffen und gegebenenfalls vorherige Erwerbsberechtigungen.

Nicht jeder Jungjäger benötigt sofort eine eigene Waffe oder WBK. Für die vorübergehende Leihe einer Langwaffe können die Ausnahmen aus § 12 WaffG in Verbindung mit § 13 Absatz 4 WaffG greifen. Für den Jagdscheinantrag selbst brauchst Du keine eigene Waffe. Den vorgelagerten Schritt findest Du unter Jagdschein beantragen.

So kommst Du als Jäger zu Deiner WBK

Für volljährige Jäger führen zwei unterschiedliche Wege zur Eintragung. Entscheidend ist, ob Du eine Langwaffe oder eine Kurzwaffe erwerben möchtest.

Langwaffe: Erwerb mit Jahresjagdschein

1. Voraussetzungen klären

Gültigen Jahresjagdschein, jagdliche Zulässigkeit und sichere Aufbewahrung prüfen.

2. Langwaffe erwerben

Für diesen Erwerb brauchst Du keine vorherige Erwerbserlaubnis und keinen Voreintrag.

3. Binnen zwei Wochen handeln

Bei der ersten Waffe die Ausstellung der WBK beantragen. Den Erwerb fristgerecht anzeigen; bei bestehender WBK deren Vorlage und die Eintragung veranlassen.

4. Eintragung kontrollieren

Waffenart, Kaliber, Hersteller und Seriennummer mit den tatsächlichen Daten abgleichen.

Kurzwaffe: zuerst der Voreintrag

1. Antrag vorbereiten

Jagdliche Bedürfnisgrundlage, persönliche Voraussetzungen und Aufbewahrung klären.

2. Erwerbserlaubnis abwarten

Vor dem Erwerb die passende Erwerbsberechtigung in der WBK eintragen lassen. Auch die ersten zwei jagdlichen Kurzwaffen benötigen diesen Voreintrag.

3. Innerhalb der Gültigkeit erwerben

Die Erwerbserlaubnis gilt grundsätzlich ein Jahr. Die erworbene Waffe muss zur Erlaubnis passen.

4. Binnen zwei Wochen anzeigen

Erwerb melden, WBK zur Eintragung vorlegen und die Angaben anschließend prüfen.

Wichtig zur Frist: Innerhalb von zwei Wochen musst Du die erforderlichen Anträge und Anzeigen vornehmen. Die Behörde muss Deine WBK nicht innerhalb dieser Zeit fertigstellen. Auch wenn ein Händler seinen Vorgang an das Nationale Waffenregister meldet, bleibt Deine eigene Anzeigepflicht bestehen. Rechtsgrundlagen: § 10 WaffG, § 13 Absatz 3 WaffG, § 37a WaffG und § 37g WaffG.
Zum Vergleich: Sportschützen können sich beim Erwerb nicht auf Deinen Jahresjagdschein-Weg berufen. Bei der grünen WBK ist grundsätzlich die vorherige Erwerbserlaubnis maßgeblich; für die gelbe WBK gelten die besonderen Voraussetzungen des § 14 Absatz 6 WaffG.

Deine Checkliste für den WBK-Antrag

Hake ab, was Du vorbereitet hast. Deine Eingaben werden nicht an uns gesendet und nicht dauerhaft gespeichert. Öffne vor dem Verlassen der Seite die Druckansicht, wenn Du Deine Liste behalten möchtest.
Unterlagen und Schritte abhaken



Die genaue Unterlagenliste und der Einreichungsweg richten sich nach Deiner Waffenbehörde. Ein separates Führungszeugnis solltest Du nicht ohne behördliche Anforderung bestellen: Die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte für die Zuverlässigkeitsprüfung holt die Behörde ein. Sie kann weitere Nachweise verlangen. Rechtsgrundlage: § 5 WaffG.

Zuständige Waffenbehörde, Kosten und Dauer

Wende Dich an die Waffenbehörde an Deinem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Für Grimmen ist der Landkreis Vorpommern-Rügen ein passender regionaler Einstieg. Wenn Du anderswo wohnst, richtet sich die Zuständigkeit nach Deinem Wohnort, nicht nach dem Ort Deines Jagdkurses. Jagdbehörde und Waffenbehörde können organisatorisch zusammengehören; die Verfahren bleiben unterschiedlich.

Wähle die Region Deines Wohnorts. Öffne anschließend den Link zu den amtlichen WBK-Informationen oder Formularen.

Bitte wähle zuerst Deine Region aus.

Alle acht Behördenlinks anzeigen

Die amtlichen Seiten öffnen sich in einem neuen Tab. Links recherchiert am 28.10.2026.

Du wohnst außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern? Über das Bundesportal findest Du die zuständige Verwaltung: Suche nach „Waffenbesitzkarte“ und gib Deinen Wohnort an. Rechtsgrundlage zur örtlichen Zuständigkeit: § 49 WaffG.

Was kostet die WBK?

Es gibt keinen einheitlichen bundesweiten Gesamtpreis. Kosten können für die Ausstellung, einen Voreintrag, die Eintragung einer erworbenen Waffe und weitere Amtshandlungen entstehen. Frage Deine Behörde nach den Gebühren für Deinen konkreten Vorgang. In Mecklenburg-Vorpommern verweist der Landkreis Vorpommern-Rügen auf die einschlägige Kostenverordnung. Waffenschrank, Waffe und Munition sind zusätzliche Ausgaben. Eine Einordnung des gesamten Einstiegs findest Du in unserer Jagdschein-Kostenübersicht.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem von der Vollständigkeit Deiner Unterlagen und den erforderlichen Behördenauskünften ab. Eine feste Bearbeitungszeit lässt sich nicht zusagen. Plane insbesondere einen Kurzwaffenerwerb erst nach Erteilung der passenden Erwerbserlaubnis. Die gesetzlichen Anzeige- und Antragsfristen gelten unabhängig von der späteren Bearbeitungsdauer.

NWR-IDs beim ersten Erwerb

Das Nationale Waffenregister verwendet unter anderem Personen-, Erlaubnis- und Waffen-IDs. Bei bereits registrierten Waffenbesitzern können diese für die Abwicklung benötigt werden. Für Jagdscheininhaber, die noch keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, gibt es ausdrücklich einen eigenen Meldeablauf. Eine vorab ausgestellte „leere WBK“ ist deshalb keine ausnahmslose gesetzliche Voraussetzung für die erste privilegiert erworbene Langwaffe. Stimme die benötigten Angaben vorab ab. Amtliche NWR-Information zum Ersterwerb (PDF).

WBK im Alltag: Diese Pflichten und Fristen zählen

Fristen und Nachweise auf einen Blick
AnlassWas Du beachten musst
Erwerb oder ÜberlassungGrundsätzlich binnen zwei Wochen anzeigen. Deine eigene Anzeige wird nicht durch die Händlermeldung ersetzt. § 37a WaffG
Eintragung in die WBKDie WBK mit der Anzeige zur Eintragung beziehungsweise Berichtigung vorlegen. Den Einreichungsweg mit der Behörde klären. § 37g WaffG
VoreintragDie Erwerbserlaubnis gilt grundsätzlich ein Jahr. Die Besitzerlaubnis wird in der Regel unbefristet erteilt. § 10 WaffG
Verlust von Waffe oder WBKUnverzüglich nach Feststellung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Hier gilt keine Zweiwochenfrist. § 37b WaffG
Wiederkehrende PrüfungenZuverlässigkeit und persönliche Eignung spätestens nach drei Jahren; Fortbestehen des Bedürfnisses alle fünf Jahre. § 4 WaffG

Sichere Aufbewahrung nachweisen

Waffen und Munition müssen vor Verlust und unbefugtem Zugriff geschützt sein. Für neu angeschaffte Schränke zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind regelmäßig die Anforderungen nach EN 1143-1, Widerstandsgrad 0 oder I, maßgeblich; die zulässige Belegung hängt vom Behältnis ab. Für ältere Schränke gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen Bestandsschutzregeln. Kaufe einen gebrauchten A- oder B-Schrank deshalb nicht in der Annahme, er sei automatisch ausreichend. Nachweise und Details: § 36 WaffG und § 13 AWaffV.

Transport ist nicht dasselbe wie Führen auf der Jagd

Beim allgemeinen erlaubnisfreien Transport muss die Waffe grundsätzlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein; der Transport muss einem vom Bedürfnis umfassten Zweck dienen oder damit zusammenhängen. Für die befugte Jagdausübung und den damit verbundenen Umgang gelten eigene Ausnahmen. Eine WBK erlaubt nicht das allgemeine Führen in der Öffentlichkeit. Rechtsgrundlagen: § 12 Absatz 3 WaffG und § 13 Absatz 6 WaffG.

Welche Dokumente musst Du mitführen?

Beim Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe sind grundsätzlich Personalausweis oder Pass und die erforderlichen waffenrechtlichen Dokumente mitzuführen; bei der Jagdausübung kommt der Jagdschein hinzu. Für eine geliehene Waffe ist der gesetzlich vorgesehene Überlassungsbeleg relevant. Nach einem privilegierten Langwaffenerwerb gibt es für die Zeit vor Ausstellung der WBK besondere Nachweisregeln. Verlasse Dich nicht pauschal auf ein Handyfoto statt der erforderlichen Urkunden. Die Einzelheiten regelt § 38 WaffG.

Häufige Fragen zur Waffenbesitzkarte für Jäger

Für jagdlich erworbene Waffen ist regelmäßig die grüne WBK relevant. Die gelbe WBK betrifft bestimmte Waffenarten für Sportschützen nach § 14 Absatz 6 WaffG. Die dortige Begrenzung auf zehn Waffen ist keine allgemeine Obergrenze für jeden Sportschützen und keine Regel für die jagdliche WBK.
Auf jagdlicher Grundlage berechtigt der Jugendjagdschein nicht zum dauerhaften Erwerb und Besitz eigener Schusswaffen. Für den vorübergehenden Umgang bei Ausbildung und Jagd gibt es begrenzte Ausnahmen. Ein Jugendjagdschein ist daher nicht mit dem Jahresjagdschein eines Volljährigen gleichzusetzen. Siehe § 13 Absatz 7 und 8 WaffG und unsere Hinweise zum Jugendjagdschein.
Ja, unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Für die vorübergehende Leihe einer Langwaffe tritt ein gültiger Jagdschein an die Stelle der WBK. Die Leihe für einen vom Bedürfnis umfassten Zweck ist auf höchstens einen Monat begrenzt. Berechtigung, Aufbewahrung, Rückgabe und den erforderlichen Überlassungsbeleg musst Du trotzdem beachten. Rechtsgrundlagen: § 12 Absatz 1 Nummer 1 WaffG, § 13 Absatz 4 WaffG und § 38 WaffG. Für Jugendjagdscheininhaber gelten die besonderen Grenzen des § 13 Absatz 7.
Für jagdlich zulässige Langwaffenmunition gilt die besondere Erleichterung des § 13 Absatz 5 WaffG. Bei Kurzwaffenmunition ist die erforderliche Munitionserwerbsberechtigung gesondert zu beachten; sie kann in die WBK eingetragen werden. Ein Voreintrag für die Kurzwaffe allein ist nicht automatisch eine Munitionserwerbserlaubnis. Siehe auch § 10 Absatz 3 WaffG.
Für Schalldämpfer bestehen besondere Jägerregelungen. Die Erleichterungen des § 13 gelten unter den dort genannten Bedingungen entsprechend; die Nutzung ist auf jagdlich zugelassene Langwaffen mit Zentralfeuermunition bei der Jagd und beim jagdlichen Übungsschießen beschränkt. Anzeige und Eintragung bleiben relevant. Kläre den konkreten Vorgang mit Deiner Waffenbehörde. Rechtsgrundlage: § 13 Absatz 9 WaffG.
Ein abgelaufener Jahresjagdschein berechtigt Dich nicht zu weiteren privilegierten Langwaffenerwerben. Die bestehende Besitzerlaubnis und das Fortbestehen des Bedürfnisses sind gesondert zu betrachten. Bei Wegfall von Voraussetzungen kann ein Widerruf in Betracht kommen; für einen vorübergehenden Bedürfniswegfall sieht das Gesetz eine Ausnahmemöglichkeit vor. Kläre längere Unterbrechungen frühzeitig mit Deiner Waffenbehörde. Weder „sofort alles abgeben“ noch „dauerhaft ohne Voraussetzungen behalten“ ist als pauschale Aussage richtig. Rechtsgrundlagen: § 13 WaffG und § 45 WaffG.
Die sportlichen Trainingsnachweise für Erwerb und Besitz gelten nicht für den jagdlichen Bedürfnisnachweis. Regelmäßiges Üben bleibt für die sichere Jagdpraxis sinnvoll. Davon zu unterscheiden sind mögliche jagdrechtliche oder veranstaltungsbezogene Schießnachweise. Wenn Du Waffen auch auf sportlicher Grundlage besitzt, musst Du deren Voraussetzungen weiterhin beachten. Rechtsgrundlagen: § 13 WaffG und § 14 WaffG.
Für den weiteren sportlichen Besitz betrachtet § 14 Absatz 4 grundsätzlich die vergangenen 24 Monate: einmal in jedem Dreimonatszeitraum oder mindestens sechsmal je Zwölfmonatszeitraum mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe. Wer Lang- und Kurzwaffen besitzt, muss den Nachweis für beide Kategorien erbringen. Nach zehn Jahren seit der ersten Waffeneintragung oder erstmaligen Munitionserwerbserlaubnis genügt für diesen Besitznachweis die durch den Verein bescheinigte Mitgliedschaft. Das erleichtert nicht automatisch einen neuen Erwerb. Diese sportbezogenen Regeln sind vom jagdlichen Bedürfnis zu trennen. Rechtsgrundlage: § 14 Absatz 4 WaffG.
Nein. Die Prüfung ist ein wichtiger Nachweis der Sachkunde, aber noch kein gültiger Jagdschein und keine WBK. Du musst außerdem die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und die sichere Aufbewahrung nachweisen. Für den hier beschriebenen privilegierten Langwaffenerwerb brauchst Du einen gültigen Jahresjagdschein. Den Schritt davor erklärt unsere Seite Jagdschein lösen.

Du hast Deinen Jagdkurs bei uns absolviert?

Wenn Du bei den nächsten Schritten unsicher bist, melde Dich bei uns. Wir helfen Dir, die Unterlagen einzuordnen und die passenden Fragen für Deine Waffenbehörde vorzubereiten. Die verbindliche Entscheidung über Deinen Antrag trifft Deine zuständige Behörde.
Du stehst noch vor der Ausbildung? Auf unserer Jagdschein-Übersicht findest Du den Weg vom Vorbereitungskurs über die Jägerprüfung bis zum Jagdschein.

Über diese Seite

Redaktion: Jagdschule Grimmen – Natur & Passion.
Dieser Ratgeber richtet sich an angehende Jäger und Absolventen. Er trennt die bundesrechtlichen Grundlagen von den örtlichen Antragsverfahren. Grundlage sind die unten verlinkten Gesetze, amtlichen Informationen und die genannte Gerichtsentscheidung.
Stand der Recherche: 28.10.2026. Bei individuellen Sonderfällen ist Deine Waffenbehörde die zuständige Anlaufstelle.

Quellen und Stand

Verordnung und Rechtsprechung: § 3 AWaffV: anderweitiger Sachkundenachweis; § 13 AWaffV: Aufbewahrung; VGH München, Urteil vom 26.02.2026, 24 B 25.1740. Die regionalen Behörden- und NWR-Informationen sind im Abschnitt „Zuständige Waffenbehörde, Kosten und Dauer“ verlinkt.
Stand der Recherche: 28.10.2026. Gesetze, Formulare und Gebühren können sich ändern. Nutze für Deinen Antrag die aktuell von Deiner zuständigen Waffenbehörde bereitgestellten Informationen.