Jagdschein lösen: Deinen ersten Jagdschein beantragen

Prüfung bestanden? Glückwunsch! Hier findest Du die Unterlagen, den Ablauf und die passende Behörde für Deinen ersten Jagdschein.

Jagdschein lösen: die kurze Antwort

„Jagdschein lösen“ heißt: Du lässt Dir nach bestandener Jägerprüfung Deinen Jagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen. Der Kurs und die Prüfung liegen dann hinter Dir; für den Jagdschein folgt ein eigener Antrag.

  • Wo? Bei der unteren Jagdbehörde an Deinem Wohnsitz.
  • Was mitbringen? Antrag, Ausweis, Prüfungszeugnis, Lichtbild und Versicherungsnachweis.
  • Was wird geprüft? Unter anderem Deine Zuverlässigkeit und Eignung.
  • Was kostet es? Gebühren und Jagdabgabe zahlst Du an die Behörde, die Jagdhaftpflicht an den Versicherer.

Diese Seite begleitet Dich bei der ersten Beantragung. Den gesamten Ausbildungsweg findest Du unter Jagdschein machen in MV.

Vom Prüfungszeugnis zum Jagdschein

Vier Schritte führen Dich vom Prüfungszeugnis zum ersten Jagdschein:

Unterlagen sammeln

Zeugnis, Ausweis, Foto und Antrag bereitlegen.

Versicherung klären

Nachweis für den gewünschten Zeitraum besorgen.

Antrag einreichen

Bei Deiner zuständigen Jagdbehörde einreichen.

Jagdschein erhalten

Gültigkeit prüfen. Dann folgt Dein Einstieg ins Revier.

Deine Checkliste für den ersten Antrag

Diese Checkliste hilft Dir bei der Ersterteilung. Welche Nachweise Du im Original brauchst und wie viele Fotos verlangt werden, bestimmt Deine zuständige Behörde. Nutze deren aktuelles Formular.

Unterlagen und offene Fragen auf einen Blick

Hake ab, was Du vorbereitet hast. Deine Einträge werden nicht an uns gesendet und nicht dauerhaft gespeichert. Drucke die Liste aus, bevor Du die Seite verlässt.

Tipp: Im Druckdialog kannst Du die Liste auch als PDF speichern.

Vor dem Abschicken kurz gegenprüfen

Stimmen Name, Anschrift und Versicherungszeitraum überein? Ist der Antrag unterschrieben? Sind alle geforderten Anlagen dabei? Eine kurze Kontrolle spart oft eine Rückfrage.

Noch unter 18? Für Dich gelten die Regeln zum Jugendjagdschein, einschließlich der Einwilligung Deiner Sorgeberechtigten. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite zum Jugendjagdschein in Mecklenburg-Vorpommern.

Welche Jagdbehörde ist für Dich zuständig?

Dein Wohnsitz entscheidet, wo Du den Jagdschein beantragst. Der Ort Deines Kurses oder Deiner Prüfung ist grundsätzlich nicht ausschlaggebend. Grundlage ist § 15 Absatz 2 Bundesjagdgesetz.

Beispiel: Du wohnst in Hamburg und bestehst nach Deinem Kurs in Grimmen die Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern. Deinen Jagdschein beantragst Du bei der Behörde Deines Hamburger Wohnsitzes.

Amtliche Anlaufstellen nach Deinem Wohnsitz

Diese drei Fragen lohnen sich vorab

  • Wie reiche ich den Antrag ein: persönlich, per Post oder online?
  • Welche Originalunterlagen und wie viele Lichtbilder brauche ich?
  • Ist ein Termin nötig, und mit welcher Bearbeitungszeit sollte ich vor Antragstellung rechnen?

Zuverlässigkeit und Eignung: Was prüft die Behörde?

„Waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ klingt erst einmal ziemlich amtlich. Dahinter steckt die Frage, ob Tatsachen gegen einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und Munition sprechen. Dazu können bestimmte strafrechtliche Verurteilungen oder erhebliche Verstöße gegen waffenrechtliche Pflichten gehören. Die Maßstäbe stehen in § 5 Waffengesetz.

Für die Erteilung fragt die Jagdbehörde bei der Waffenbehörde an, ob Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach dem Waffengesetz vorliegen. Zusätzlich gelten die jagdrechtlichen Anforderungen. Grundlage ist § 17 Bundesjagdgesetz.

Führungszeugnis: nicht einfach auf Verdacht bestellen

Ein Führungszeugnis ohne Einträge ist keine automatische Freigabe. Die behördliche Prüfung umfasst weitere gesetzlich vorgeschriebene Auskünfte, unter anderem aus dem Bundeszentralregister und von Sicherheitsbehörden. Ein gewöhnliches Führungszeugnis ersetzt das nicht.

Die Unterlagenliste des Landkreises Vorpommern-Greifswald nennt für die Ersterteilung kein selbst zu beschaffendes Führungszeugnis. Besorge es nur, wenn Deine zuständige Behörde es ausdrücklich anfordert.

Und was ist mit der gesundheitlichen Eignung?

Auch Deine körperliche und persönliche Eignung gehört zur Prüfung. Ein ärztliches Attest steht nicht pauschal auf der genannten Standard-Unterlagenliste. Bei begründeten Bedenken können jedoch zusätzliche Nachweise erforderlich werden.

Wenn Du wegen einer Vorerkrankung, eines früheren Verfahrens oder eines Eintrags unsicher bist, kläre Deinen konkreten Fall frühzeitig mit der Behörde. Eine allgemeine Checkliste kann deren Entscheidung nicht vorwegnehmen.

Jagdhaftpflicht, Gebühren und Jagdabgabe

Die passende Versicherungsbescheinigung

Für Deinen Jagdschein brauchst Du eine Jagdhaftpflichtversicherung. Eine gewöhnliche Privathaftpflicht reicht als Nachweis nicht aus. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden. Das sind die Mindestdeckungssummen nach § 17 Absatz 1 Nummer 4 Bundesjagdgesetz, keine Empfehlung für die Auswahl eines Tarifs.

Bitte Deinen Versicherer um die Bescheinigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde. Achte darauf, dass sie den gesamten beantragten Zeitraum abdeckt. Eine Versicherung während des Vorbereitungskurses ersetzt diesen Nachweis für Deinen späteren Jagdschein nicht automatisch.

An wen zahlst Du was?

Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe zahlst Du an die Behörde, den Versicherungsbeitrag an Deinen Versicherer. Diese Kosten entstehen zusätzlich zu Ausbildung und Jägerprüfung.

Beispiel Vorpommern-Greifswald: Die amtliche Dienstleistungsseite nennt für einen regulären Jagdschein mit ein bis drei Jahren Laufzeit rund 95 bis 147 €. Die genaue Summe richtet sich nach der Laufzeit und den aktuellen Vorgaben Deiner Behörde. Prüfe den Betrag im aktuellen Formular; maßgeblich ist der Gebührenbescheid.

Die Staffelung und das Gesamtbudget für Ausbildung, Prüfung und Erteilung findest Du in unserer Kostenübersicht zum Jagdschein.

Den Zeitraum bewusst wählen

Ein Jahresjagdschein kann für höchstens drei Jagdjahre erteilt werden. Stimme den gewünschten Zeitraum mit Deiner Versicherungsbescheinigung ab.

Du möchtest Deinen Jagdschein verlängern? Dafür gelten teilweise andere Unterlagen: Vorpommern-Greifswald nennt den vorhandenen Jagdschein statt des Prüfungszeugnisses und gegebenenfalls ein neues Lichtbild. Prüfe die amtlichen Hinweise zur Verlängerung beziehungsweise die Vorgaben Deiner Wohnsitzbehörde.

Häufige Fragen zum Jagdschein lösen

Bekomme ich den Jagdschein automatisch nach der Prüfung?

Nein. Mit Deinem Prüfungszeugnis beantragst Du den Jagdschein gesondert bei der zuständigen Jagdbehörde. Erst nach deren Prüfung und der Erteilung hast Du einen gültigen Jagdschein.

Muss ich meinen Jagdschein in Mecklenburg-Vorpommern lösen, wenn ich dort die Prüfung gemacht habe?

Nein. Entscheidend ist grundsätzlich Dein Wohnsitz. Wohnst Du etwa in Hamburg oder Berlin, stellst Du den Antrag dort. Das deutsche Jägerprüfungszeugnis kannst Du auch in einem anderen Bundesland vorlegen.

Brauche ich ein Führungszeugnis für den Jagdschein?

Die behördliche Zuverlässigkeitsprüfung geht über ein gewöhnliches Führungszeugnis hinaus. Die Waffenbehörde holt die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte ein. Beantrage ein Führungszeugnis nur, wenn Deine Behörde es ausdrücklich verlangt; ein Zeugnis ohne Einträge ersetzt die Prüfung nicht.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Das hängt von Deiner Behörde, der Vollständigkeit der Unterlagen und den erforderlichen Auskünften ab. Frage frühzeitig nach der aktuellen Bearbeitungszeit. Plane Deinen ersten Jagdtermin erst verbindlich, wenn der gültige Jagdschein vorliegt.

Kann ich den Jagdschein online beantragen?

Das hängt vom Angebot Deiner zuständigen Behörde ab. Prüfe deren Serviceportal und die Hinweise zu Originalunterlagen, Identitätsnachweis und Abholung. Ein Online-Antrag ersetzt weder die Jägerprüfung noch die behördliche Prüfung.

Darf ich mit dem Prüfungszeugnis schon jagen gehen?

Das Prüfungszeugnis allein reicht nicht. Für die Jagdausübung brauchst Du einen gültigen Jagdschein und die erforderliche Berechtigung für das jeweilige Revier. Die bestandene Prüfung ist der Nachweis für Deinen Antrag.

Brauche ich für den Antrag schon eine eigene Waffe?

Eine eigene Waffe gehört nicht zu den in der amtlichen Unterlagenliste genannten Voraussetzungen für die Ersterteilung. Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Waffen sind gesonderte waffenrechtliche Themen.

Prüfung bei uns bestanden und noch Fragen?

Du hast Deinen Kurs bei uns absolviert und die Jägerprüfung bestanden? Auch beim nächsten Schritt kannst Du Dich gern bei uns melden. Wenn Du bei der Checkliste oder der Suche nach Deiner zuständigen Jagdbehörde unsicher bist, helfen wir Dir bei der Orientierung.

Nenne uns bei Deiner Anfrage Deinen Kurs und Deine konkrete Frage. Für die Suche nach der passenden Anlaufstelle hilft uns Dein Wohnort. Über die benötigten Nachweise, Deinen Antrag und die Erteilung entscheidet Deine zuständige Behörde.

Du stehst noch vor der Prüfung? Hier findest Du Deinen Weg zum Jagdschein und den Ablauf der Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer hinter dieser Seite steht

Dieser Ratgeber gehört zum Informationsangebot der Jagdschule Grimmen – Natur & Passion. Unser Ausbildungsteam verbindet unter anderem Erfahrung in Schießausbildung, Pädagogik, Agrarwissenschaften und Jagdhundearbeit. Unser Ausbildungskurs ist von der obersten Jagdbehörde Mecklenburg-Vorpommerns anerkannt.

Die Angaben zum Antrag beruhen auf den unten verlinkten Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen. Für besondere persönliche Konstellationen ist Deine zuständige Behörde die richtige Anlaufstelle.

Quellen und Stand

Recherchestand: 27. Oktober 2026. Örtliche Abläufe und Gebühren können sich ändern. Prüfe vor Deinem Antrag die aktuellen Hinweise Deiner Behörde. Dieser Ratgeber ersetzt keine Prüfung Deines Einzelfalls.