Jägerprüfung bestanden oder durchgefallen? Bestehen und Wiederholung in M-V

Wann die Prüfung bestanden ist, wie die Wiederholung abläuft und wie wir Dich unterstützen

Bestehen und Wiederholung auf einen Blick

Kurz gesagt: Um die Jägerprüfung zu bestehen, musst Du alle drei Teile schaffen: die Schießprüfung, die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung. Und falls es beim ersten Mal nicht ganz klappt, ist das kein Weltuntergang.

  • Schießprüfung: In jeder Disziplin brauchst Du den Mindestwert. Noten gibt es hier keine.
  • Schriftlich und mündlich-praktisch: keine Note 6, höchstens eine Note 5, ein Durchschnitt von 4,0 oder besser und in Fach 3 und Fach 4 mindestens die Note 4.
  • Wenn es nicht auf Anhieb klappt: Bestandene Teile behältst Du. Einen nicht bestandenen Teil kannst Du innerhalb von 12 Monaten einmal wiederholen.
  • Deine Vorteile bei uns: Wir sind bei allen Prüfungsteilen direkt an Deiner Seite. Innerhalb von 12 Monaten kannst Du ohne weitere Kursgebühr erneut an einem regulären Kurs teilnehmen, soweit Plätze frei sind, und für die Schießprüfung bieten wir Dir gezielte Einzelstunden an.

Stand: Oktober 2026

Wann ist welcher Prüfungsteil bestanden?
PrüfungsteilBestanden, wennWiederholung
SchießprüfungDu erreichst in jeder Disziplin den Mindestwert und handhabst die Waffe sicher. Es gibt keine Noten.Jede nicht bestandene Disziplin einmal, am selben Tag oder später
Schriftliche Prüfungkeine Note 6, höchstens eine Note 5, Durchschnitt 4,0 oder besser, in Fach 3 und Fach 4 mindestens Note 4einmal, auf Antrag, frühestens drei Tage nach dem Ergebnis und innerhalb von 12 Monaten
Mündlich-praktische Prüfungdieselben Notenregeln wie schriftlich, zusätzlich sichere Waffenhandhabungeinmal, auf Antrag, frühestens drei Tage nach dem Ergebnis und innerhalb von 12 Monaten

Schießprüfung: Mindestwerte statt Noten

In der Schießprüfung gibt es keine Noten und auch keine Note 5 oder 6. Es zählt nur, ob Du in jeder Disziplin den Mindestwert erreichst, zum Beispiel 26 Ringe auf die Rehbockscheibe oder 3 Treffer beim Trap. Ein Ausgleich zwischen den Disziplinen ist nicht möglich.

Klappt eine Disziplin nicht, kannst Du genau diese einmal wiederholen. Das sagst Du der Prüfungsleitung direkt, nachdem Du Dein Ergebnis erfahren hast. Die Wiederholung ist am selben Tag möglich oder später zu einem Termin, den die Prüfungsbehörde festlegt (§ 10 Abs. 5 JägerPVO M-V). Die Disziplinen und Mindestwerte findest Du auf der Seite Schießprüfung.

Schriftliche und mündlich-praktische Prüfung: Noten je Fach

In beiden Prüfungsteilen bekommst Du in jedem der fünf Fächer eine Note von 1 bis 6. Die beiden Teile werden jeweils für sich bewertet. Bestanden hast Du einen dieser Teile, wenn

  • kein Fach mit der Note 6 bewertet wurde,
  • höchstens ein Fach mit der Note 5 bewertet wurde,
  • Dein Notendurchschnitt über alle fünf Fächer 4,0 oder besser ist und
  • Du in Fach 3 (Waffenrecht und Waffentechnik) und in Fach 4 (Lebensmittelrecht und Wildbrethygiene) mindestens die Note 4 erreichst.

Zwei Beispiele aus der schriftlichen Prüfung

Beispiele zur Bewertung der schriftlichen Prüfung
Fächer 1 bis 5DurchschnittErgebnis
3, 5, 2, 4, 33,4bestanden: nur eine Note 5, und zwar nicht in Fach 3 oder 4
3, 2, 4, 5, 33,4nicht bestanden: Fach 4 braucht mindestens die Note 4

Eine einzelne Note 5 ist also kein Beinbruch, solange es nicht Fach 3 oder Fach 4 betrifft und Dein Durchschnitt stimmt. Nicht bestanden ist die Prüfung außerdem bei Täuschungsversuchen, unerlaubten Hilfsmitteln oder bewusst falschen Angaben zur Zulassung (§ 13 Abs. 1 JägerPVO M-V). Mehr zum Ablauf beider Teile auf der Seite Schriftliche und mündliche Prüfung.

So läuft die Wiederholung ab

  1. Ergebnis: Bei Nichtbestehen bekommst Du einen Bescheid und eine Bescheinigung über die bereits bestandenen Prüfungsteile.
  2. Antrag: Zur Wiederholungsprüfung lässt Dich die Prüfungsbehörde auf Antrag zu. Das kann auch eine andere Untere Jagdbehörde sein.
  3. Fristen: frühestens drei Tage nach dem Ergebnis und innerhalb von 12 Monaten. Dann werden Dir die bestandenen Teile angerechnet.
  4. Wie oft: Jeden Prüfungsteil kannst Du nur einmal wiederholen.
  5. Gebühren: Die Wiederholungsgebühren erhebt die Untere Jagdbehörde, derzeit 95 € je Fach und 110 € für die Schießprüfung (Stand der Behörde). Du zahlst sie direkt an die Behörde und nicht an die Jagdschule.
  6. Zeugnis: Bestehst Du mit der Wiederholung, bekommst Du das Prüfungszeugnis von der Behörde, die Dich zur Wiederholung zugelassen hat (§ 13 Abs. 3 und 4 JägerPVO M-V).

Krank am Prüfungstag? Verhinderung und Rücktritt

Trittst Du vor Beginn der Prüfung zurück oder bleibst ihr fern, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Bereits gezahlte Prüfungsgebühren erstattet die Behörde dann nicht. Bist Du ohne eigenes Verschulden verhindert, zum Beispiel durch Krankheit, kannst Du die Prüfung oder einzelne Teile innerhalb eines Jahres einmal nachholen. Den Nachweis musst Du unverzüglich erbringen, bei Krankheit mit einem ärztlichen Zeugnis. Ob bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden, entscheidet die Prüfungsbehörde (§ 9 JägerPVO M-V). Sag uns in diesem Fall bitte sofort Bescheid, dann besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte.

So unterstützen wir Dich

  • Begleitung bei allen Prüfungsteilen, in Grimmen ebenso wie in Pasewalk
  • Kurs erneut besuchen: Innerhalb von 12 Monaten kannst Du ohne weitere Kursgebühr an einem regulären Kurs teilnehmen, soweit Plätze frei sind.
  • Schieß-Einzelstunden: Für eine nicht bestandene Schießprüfung vereinbaren wir gezielte Einzelstunden mit Dir (85 € pro Stunde).
  • Weiter üben mit der Waidwissen-Lern-App und dem Lernsystem in ausgedruckter Form
  • Persönliche Beratung zu Antrag, Fristen und Vorbereitung

Im Jahr 2025 lag unsere Erfolgsquote bei 98 %.

So klappt es im ersten Anlauf

  • Sicherheit zuerst: Ein Fehler bei der Waffenhandhabung führt zum Nichtbestehen. Übe den sicheren Umgang deshalb von Anfang an.
  • Fach 3 und Fach 4 ernst nehmen: Hier brauchst Du in beiden Prüfungsteilen mindestens die Note 4.
  • Regelmäßig üben: Mit der Waidwissen-Lern-App beantwortest Du die Fragen immer wieder, bis sie sitzen.
  • Schießtraining nutzen: Du übst im Schießsportzentrum Grimmen auf derselben Anlage, auf der Du geprüft wirst.
  • Fragen stellen: Was Du im Kurs nicht verstanden hast, klären wir gemeinsam.

Bestanden! Und jetzt?

Mit dem Bestehen bekommst Du von der Prüfungsbehörde Dein Prüfungszeugnis. Damit beantragst Du Deinen Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde. Erst dann wird Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit geprüft, außerdem brauchst Du eine Jagdhaftpflichtversicherung. Was dabei auf Dich zukommt, findest Du auf unserer Seite Jagdschein Kosten in Mecklenburg-Vorpommern, für unter 18-Jährige auf der Seite Jugendjagdschein.

Häufige Fragen zu Bestehen und Wiederholung

Wenn Du in der Schießprüfung in jeder Disziplin den Mindestwert erreichst und die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung jeweils nach den Notenregeln bestehst: keine Note 6, höchstens eine Note 5, Durchschnitt 4,0 oder besser und in Fach 3 und 4 mindestens die Note 4 (§ 13 JägerPVO M-V).

Nein. In der Schießprüfung zählt nur, ob Du in jeder Disziplin den Mindestwert erreichst. Noten gibt es nur in der schriftlichen und in der mündlich-praktischen Prüfung.

Bestandene Prüfungsteile behältst Du. Den nicht bestandenen Teil kannst Du auf Antrag einmal wiederholen, frühestens drei Tage nach dem Ergebnis und innerhalb von 12 Monaten (§ 13 Abs. 4 JägerPVO M-V). Eine einzelne Schießdisziplin kannst Du schon am selben Tag wiederholen.

Jeden Prüfungsteil kannst Du einmal wiederholen, in der Schießprüfung jede Disziplin einmal.

Die Wiederholungsgebühren erhebt die Untere Jagdbehörde, derzeit 95 € je Fach und 110 € für die Schießprüfung (Stand der Behörde). Du zahlst sie direkt an die Behörde und nicht an die Jagdschule.

Nein. Innerhalb von 12 Monaten kannst Du bei uns ohne weitere Kursgebühr an einem regulären Kurs teilnehmen, soweit Plätze frei sind. Für eine nicht bestandene Schießprüfung vereinbaren wir Schieß-Einzelstunden (85 € pro Stunde).

Bist Du ohne eigenes Verschulden verhindert, kannst Du die Prüfung oder einzelne Teile innerhalb eines Jahres einmal nachholen. Bei Krankheit brauchst Du ein ärztliches Zeugnis, das Du unverzüglich vorlegst (§ 9 JägerPVO M-V).

Ort und Zeitpunkt legt die Prüfungsbehörde fest. Für die Jagdschüler der Jagdschule Grimmen ist das der Landkreis Vorpommern-Greifswald, der die Termine unter Bekanntmachungen veröffentlicht (externe Seite).

Wer hinter dieser Seite steht

Diese Seite hat das Team der Jagdschule Grimmen – Natur & Passion geschrieben und fachlich geprüft. Unser Team bringt Erfahrung aus vielen Bereichen mit: als Schießlehrer und Pädagoge, als Agrarwissenschaftlerin, als Deutsche Meisterin im Trapschießen, als Jagdhundeführer und Leistungsrichter in mehreren Jagdhundeverbänden, als Fachmann für Wildhandel und Wildfleischveredelung sowie als Sportschütze und Wiederlader. Dieses Wissen steckt in unseren Kursen und in jeder unserer Seiten. Unser Ausbildungskurs ist von der obersten Jagdbehörde Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.

Quellen und Stand

Hinweis: Die Links zu Landkreis und Landesrecht sind externe Links. Sie führen zu Seiten, die dort laufend aktuell gehalten werden, damit Du immer die gültige Fassung findest. Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss.

Stand der Angaben: Oktober 2026. Alle Beträge sind Richtwerte, maßgeblich ist der Bescheid Deiner Behörde. Das ist keine Rechtsberatung.

Waidmannsheil! – Waidmannsdank!

Du hast Fragen zur Prüfung oder zur Wiederholung? Wir beraten Dich gern persönlich.