Fragen & Antworten zum Jagdschein

Jagdkurse, Kosten, Prüfung und Ablauf in Mecklenburg-Vorpommern

Häufig gestellte Fragen

Du hast sicher jede Menge Fragen, zum Beispiel wie die jagdliche Ausbildung genau abläuft, was wichtig ist und welche Voraussetzungen Du mitbringen musst.

Auf dieser Seite findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Jagdschule, die einzelnen Jagdkurse und alles, was sonst noch wichtig ist.

Sollte Deine Frage hier nicht beantwortet werden, schreibe uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular oder ruf uns an. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Dir!

Das Team der Jagdschule Grimmen

Stand: Oktober 2026

Beratung zu Jagdausrüstung im Jagdfachgeschäft an der Jagdschule Grimmen

Der Weg zum Jagdschein

Zum Jagdschein führen drei getrennte Schritte: der Vorbereitungskurs, die Jägerprüfung und das Lösen des Jagdscheins. Jeder Schritt hat eigene Voraussetzungen und eigene Kosten.

Zum Jagdschein führen drei getrennte Schritte. Jeder Schritt hat eigene Voraussetzungen:

  1. Vorbereitungskurs: Du musst bei Kursbeginn mindestens 15½ Jahre alt sein und gesundheitlich in der Lage sein, an Unterricht, Schießen und Revierausflügen teilzunehmen.
  2. Zulassung zur Jägerprüfung: Für die Zulassung zur Jägerprüfung musst Du die vorgeschriebene Ausbildung und die erforderlichen Nachweise erbringen. Unser Kurs bereitet Dich darauf vor. Wir übernehmen Deine Anmeldung zur Prüfung und unterstützen Dich bei den benötigten Unterlagen. Außerdem musst Du sechs Monate vor Prüfungsbeginn das 15. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Jagdschein lösen: Du hast die Jägerprüfung bestanden, bist persönlich geeignet und waffenrechtlich zuverlässig, hast eine Jagdhaftpflichtversicherung und zahlst Gebühr und Jagdabgabe.

Die Einzelheiten zu jedem Schritt findest Du in den folgenden Abschnitten.

Der Weg zum Jäger führt über die Jägerprüfung, auch „Grünes Abitur“ genannt. Dafür absolvierst Du zuerst einen Vorbereitungskurs bei einer Jagdschule wie der Jagdschule Grimmen. Dort lernst Du alles Wichtige – von Wildbiologie über Jagdrecht bis zum sicheren Umgang mit Waffen.

Danach legst Du die staatliche Jägerprüfung ab. Mit dem Prüfungszeugnis kannst Du im dritten Schritt den Jagdschein bei der zuständigen Jagdbehörde offiziell lösen.

Rechne mit einem Gesamtbudget von rund 3.200 € bis zum fertigen Jagdschein. Das ist nicht der Preis des Vorbereitungskurses, sondern die Summe aus drei getrennten Schritten: Der Vorbereitungskurs kostet bei uns 2.680 € (Festpreis inklusive MwSt.), die Jägerprüfung 280 € Gebühr und das Lösen des Jagdscheins 95 bis 147 € inklusive Jagdabgabe. Dazu kommen Jagdhaftpflichtversicherung, Anreise und persönliche Ausrüstung. Die Kosten der einzelnen Schritte erklären wir weiter unten, die vollständige Aufstellung findest Du auf der Seite Jagdschein Kosten in Mecklenburg-Vorpommern.

Das hängt vom Schritt ab: Mit dem Vorbereitungskurs kannst Du bei uns ab 15½ Jahren beginnen. Zur Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern werden Prülinge zugelassen, die sechs Monate vor Prüfungsbeginn das 15. Lebensjahr vollendet haben, also ab etwa 15½ Jahren (§ 6 JägerPVO M-V). Den Jagdschein selbst gibt es erst ab 16 Jahren: Bis zum 18. Geburtstag erhältst Du zunächst einen Jugendjagdschein (§ 16 BJagdG), mit dem Du nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson jagen darfst und nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen kannst. Mit 18 wechselst Du ohne neue Prüfung zum uneingeschränkten Jagdschein. Mehr dazu auf unserer Seite zum Jugendjagdschein in Mecklenburg-Vorpommern.

Ja. Der Jagdschein verpflichtet Dich nicht zur Jagd. Viele machen ihn, um mehr über Wild, Natur und Jagd zu lernen oder um einen Hund jagdlich zu führen. Er ist aber die Voraussetzung, um die Jagd und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten rechtmäßig auszuüben.

Ein Jäger übernimmt Verantwortung für die Natur und den Wildbestand. Dazu gehören die Wildhege, der Schutz von Lebensräumen, die Regulierung von Wildbeständen und die Vermeidung von Wildschäden. Außerdem sorgt er für hochwertiges Wildbret als nachhaltiges Lebensmittel.

Jagen ist weit mehr als das Erlegen von Wild – es ist aktiver Naturschutz und eine Passion!

Als Jungjäger bezeichnet man in der Jägersprache meist die ersten drei Jahre nach der bestandenen Jägerprüfung. Einen festen rechtlichen Status gibt es dafür nicht. In dieser Zeit sammelst Du praktische Erfahrung und lernst, Dein Wissen im Revier anzuwenden. Viele Jagdvereine und Mentoren unterstützen Dich dabei, sicher in die Jagdpraxis einzusteigen.

Schritt 1.1: Vorbereitungskurs – Teilnahme und Ablauf

Der Vorbereitungskurs ist der erste Schritt. Hier erfährst Du, wer teilnehmen kann, welche Kursformate es gibt und wie viel Aufwand auf Dich zukommt.

Für die Teilnahme am Vorbereitungskurs musst Du bei Kursbeginn mindestens 15½ Jahre alt sein. Minderjährige brauchen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, die die Anmeldung mitunterzeichnen. Außerdem musst Du gesundheitlich in der Lage sein, am Unterricht, am Schießen und an Revierausflügen teilzunehmen. Vorkenntnisse brauchst Du nicht, das Schießen lernst Du bei uns. Die Voraussetzungen für die Jägerprüfung und für den Jagdschein sind davon getrennt, Du findest sie weiter unten.

Die Dauer hängt vom Kursformat ab. Der 2-Wochen-Intensivkurs läuft 14 Tage am Stück, der 3-Wochen-Kompaktkurs drei Wochen (Montag bis Freitag). Der Silvester-Wochenendkurs verteilt sich auf mehrere Wochenenden im Dezember und Januar, der Abendkurs läuft mit zwei Abenden pro Woche über mehrere Monate. Auf Wunsch gibt es einen Managerkurs ab 14 Tagen für maximal 2 Personen. Alle Termine findest Du in der Kursübersicht.

Unser anerkannter Vorbereitungskurs umfasst alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte für die Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern. Du lernst die Theorie, übst den sicheren Umgang mit Jagdwaffen und sammelst praktische Erfahrung im Lehrrevier und auf dem Schießstand.

Unser anerkannter Vorbereitungskurs umfasst alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte für die Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern. Du lernst die Theorie, übst den sicheren Umgang mit Jagdwaffen und sammelst praktische Erfahrung im Lehrrevier und auf dem Schießstand. Die Ausbildungsinhalte gliedern sich nach dem Ausbildungsrahmenplan in die fünf Prüfungsfächer der Jägerprüfung:

  • Fach 1: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Biotophege, Wild- und Jagdschadensverhütung, Land- und Waldbau
  • Fach 2: Jagdbetrieb, Fanggeräte, Haltung, Ausbildung und Führen von Jagdhunden, jagdliches Brauchtum, Unfallverhütung
  • Fach 3: Waffenrecht, Waffentechnik, Handhabung, Führung und Aufbewahrung von Waffen, Munition
  • Fach 4: Lebensmittelrecht und Wildbrethygiene (kundige Person), Wildkrankheiten, Behandlung des erlegten Wildes
  • Fach 5: Tierschutz-, Jagd-, Forst-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht

Dazu kommen praktische Lehrabschnitte: Einzel- oder Gesellschaftsjagd, Bau von Reviereinrichtungen, Fallen, Wildversorgung (Aufbrechen, Fleischbeschau, Zerwirken) und das Schießen mit Langwaffen, Kurzwaffe und Flinte. Theorie und Praxis stehen im Verhältnis 70 zu 30, nur Fach 5 wird ausschließlich theoretisch vermittelt.

Die Blockkurse (2 oder 3 Wochen) passen, wenn Du Dir Urlaub nehmen kannst und schnell zum Ziel kommen möchtest. Der Abendkurs passt, wenn Du berufstätig bist und Dir mehr Zeit lassen willst. Der Silvester-Wochenendkurs ist der Mittelweg. Alle Kurse bereiten auf dieselbe Jägerprüfung vor. Welcher Kurs zu Deinem Alltag passt, besprechen wir gern in einer kostenlosen Beratung.

Ja. Der Abendkurs findet montags und donnerstags abends statt und läuft über mehrere Monate (2027 von April bis September). Alternativ kannst Du den Silvester-Wochenendkurs wählen. Für die Blockkurse kannst Du Urlaub nehmen oder prüfen, ob Bildungsurlaub infrage kommt. Die genauen Zeiten findest Du in der Kursübersicht.

Nein. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Vorbereitungskurs auf reiner Online-Basis nicht vorgesehen, die Ausbildung findet in Präsenz statt. Der Kurs muss in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt sein und dort durchgeführt werden (§ 6 JägerPVO M-V). Mit der Waidwissen-Lern-App und den digitalen Unterlagen lernst Du trotzdem flexibel, und mit dem Abend- oder Wochenendkurs kannst Du die Ausbildung gut neben dem Beruf absolvieren.

Unser Kurs ist von der obersten Jagdbehörde als Ausbildungskurs in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.

Für die Zulassung zur Prüfung zählt in Mecklenburg-Vorpommern nur ein Ausbildungskurs, den die oberste Jagdbehörde anerkannt hat. Das gilt für Kurse der Landesjägerschaft und privater Jägerschulen. Eine Alternative ist ein mindestens einjähriger Kurs bei einem Mentor, den die Prüfungsbehörde anerkennt (§ 7 JägerPVO M-V).

Für die Anerkennung muss eine Schule unter anderem geeignetes Lehrmaterial für alle Prüfungsfächer, angemessene Räume und einen geeigneten Jagdbezirk für die Praxis nachweisen, einen brauchbaren Jagdhund zur Verfügung stellen, Ausbildungsschießen anbieten und für das Prüfungsfach 4 eine Tierärztin, einen Tierarzt oder eine andere Person mit entsprechender Lehrbefähigung einsetzen (§ 8 JägerPVO M-V). Die Ausbildung richtet sich nach dem von der Landesjägerschaft vorgeschlagenen und genehmigten Ausbildungsrahmenplan.

Plane während des Kurses viel Zeit zum Lernen ein. Bei den Blockkursen (2 oder 3 Wochen) solltest Du Dir nichts anderes vornehmen. Allein durch Zuhören ist die Prüfung nicht zu bestehen: Nimm aktiv am Kurs teil und sei präsent. Auch nach dem Kurstag musst Du Zeit investieren, um das Gelernte zu vertiefen. Beim Abend- und Wochenendkurs lernst Du zusätzlich zu Hause.

Nach Eingang Deiner Anzahlung erhältst Du das gedruckte Heintges-Lernsystem und Zugang zur Waidwissen-Lern-App mit dem Fragenkatalog für Mecklenburg-Vorpommern. Das Heintges-Lernsystem nutzen wir auch im Unterricht. Es hilft, den Fragenkatalog schon vor Kursbeginn durchzuarbeiten. Dazu bekommst Du von uns Tipps, wie Du Dich am besten vorbereitest, damit die Zeit in der Jagdschule für Dich spannend und lehrreich wird.

Nein, Du lernst das Schießen bei uns. Die Leihwaffen sind im Kurspreis enthalten und lassen sich individuell anpassen. Unsere Ausbilder führen Dich Schritt für Schritt zu guten Ergebnissen.

Schritt 1.2: Vorbereitungskurs – Kosten und Organisation

Was kostet der Kurs, was ist enthalten und wie läuft die Anmeldung? Hier findest Du Antworten rund um Kosten und Organisation des Vorbereitungskurses.

Der Vorbereitungskurs kostet bei uns 2.680 € inklusive MwSt. als Festpreis, in allen Formaten (2-Wochen-, 3-Wochen-, Silvester-Wochenend- und Abendkurs). Der Managerkurs ab 14 Tagen für maximal 2 Personen kostet 5.990 €. Im Preis sind enthalten: das gedruckte Heintges-Lernsystem und die Waidwissen-Lern-App, die Schießausbildung inklusive Leihwaffen, Munition und Standnutzung (auch für die Schießprüfung), der Praxisunterricht im Lehrrevier, Getränke, die individuelle Betreuung und die Abschlussfeier. Prüfungsgebühr und Jagdschein sind nicht enthalten, dazu mehr in den folgenden Abschnitten. Eine ausführliche Übersicht findest Du auf unserer Seite Jagdschein Kosten in Mecklenburg-Vorpommern.

Nicht im Kurspreis enthalten sind:

  • die Prüfungsgebühr der Behörde für die Jägerprüfung (derzeit 280 €)
  • die späteren Kosten für Jagdschein, Jagdabgabe und Jagdhaftpflichtversicherung
  • Anreise, Unterkunft und Verpflegung
  • persönliche Ausrüstung wie Schießweste und Gehörschutz

Du meldest Dich online oder per E-Mail an. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Deine Anmeldung bestätigen, das geschieht innerhalb von 10 Tagen. Bei Gruppenkursen ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 500 € fällig, der Rest spätestens 10 Tage vor Kursbeginn. Ratenzahlung ist möglich und wird direkt mit uns vereinbart. Du kannst per Überweisung zahlen oder vor Ort bar, per EC- oder Kreditkarte. Die Details stehen in unseren AGB.

Während des Kurses:

  • Du kannst gegen Vorlage eines ärztlichen Attests versäumte Einheiten ohne Mehrkosten nachholen oder an einem folgenden Kurs teilnehmen. Bei nur wenigen Fehlstunden holen wir den Stoff mit Dir nach. Eine Erstattung des Kurspreises ist dadurch nicht möglich.

Vor dem Kurs:

  • Bei ärztlich bescheinigter Verhinderung kannst Du einmalig kostenfrei auf einen Kurs innerhalb von 12 Monaten umbuchen.
  • Bei einem Rücktritt aus anderen Gründen gelten die Regeln unserer AGB (§ 9): Bis 30 Tage vor Kursbeginn erstatten wir den Kurspreis abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 500 €. Danach wird der Kurspreis als Gutschrift für eine spätere Teilnahme verrechnet (12 Monate gültig). Bei Nichtantritt ist keine Erstattung möglich.

Ja. Die Jagdschule Grimmen schließt für jeden Jagdschüler eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für Jagdscheinanwärter bei der Gothaer Allgemeinen Versicherung AG ab. Sie gilt für die Ausbildung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung und während der Teilnahme an der Prüfung.

  • Haftpflichtversicherung: 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
  • Unfallversicherung: 100.000 Euro Versicherungssumme im Invaliditätsfall und 10.000 Euro im Todesfall.

Der Schutz beginnt zum im persönlichen Versicherungsschein angegebenen Termin. Er endet mit Beendigung der Ausbildung beziehungsweise mit Bestehen der Prüfung, spätestens jedoch zwei Jahre nach Ausstellung des Versicherungsscheins. Eine anschließende Jagdhaftpflichtversicherung, die Du zum Lösen des Jagdscheins brauchst, ist damit nicht abgedeckt. Nach Deiner Kursteilnahme kannst Du sie zu vergünstigten Konditionen über uns abschließen. Sprich uns gerne an, wir informieren Dich über das Angebot.

Die Haftpflicht- und Unfallversicherung (Gothaer) dient auch als Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch, die für die Zulassung zur Jägerprüfung erforderlich ist. Dieser Nachweis wird bei der Zulassung erbracht.

  1. Ausweis und Ausweiskopie
  2. Festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung, bei Nässe im Revier auch Gummistiefel
  3. Dein gedrucktes Heintges-Lernsystem (das erhältst Du vorab von uns)
  4. Jede Menge Motivation und Lust auf Neues

Schießweste und Gehörschutz kannst Du bei Bedarf vor Ort erwerben. Während des Kurses und der Jägerprüfung bist Du über uns haftpflicht- und unfallversichert, das ist im Kurspreis Deines Jagdscheinkurses enthalten.

Achte auf Gruppengröße, Betreuung, Preisumfang und Praxisanteil. Bei uns lernst Du in Gruppen von maximal 12 Teilnehmern, meist sind es 8 bis 10. Der Festpreis enthält Leihwaffen, Munition, Standnutzung und Lernmaterial, dazu kommt die Praxis im hauseigenen Lehrrevier. Bei uns unterrichten mehr als zehn erfahrene Fachleute, darunter Tierärzte, Wildbiologen und Hundetrainer. Eine Checkliste für den Preisvergleich findest Du auf unserer Kostenseite. Ein Bestehen der Prüfung können wir nicht garantieren, aber wir bereiten Dich gründlich darauf vor.

Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind nicht im Kurspreis enthalten. Wir helfen Dir bei der Suche, zum Beispiel mit Hinweisen auf das Jagdschloss Quitzin oder andere Unterkünfte in der Nähe. Die Unterkunft buchst Du direkt beim jeweiligen Betreiber, dessen Stornobedingungen gelten. Unsere Jagdschule findest Du am Kaschower Damm 29 in 18507 Grimmen.

Ob Du für die Jagdausbildung Bildungsurlaub beantragen kannst, hängt vom Bundesland, von der Anerkennung des Kurses und von Deinem Arbeitgeber ab. Sprich uns am besten vor der Buchung an, dann besprechen wir Deinen Fall gemeinsam.

Schritt 2: Jägerprüfung – Zulassung, Ablauf und Kosten

Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Zulassung, Gebühren und Ablauf sind unabhängig vom Kurspreis geregelt.

Für die Zulassung zur Jägerprüfung musst Du die vorgeschriebene Ausbildung und die erforderlichen Nachweise erbringen. Unser Kurs bereitet Dich darauf vor. Wir übernehmen Deine Anmeldung zur Prüfung und unterstützen Dich bei den benötigten Unterlagen.

Die Zulassung beantragst Du bei der Prüfungsbehörde, der unteren Jagdbehörde, spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung übernehmen wir für Dich. Spätestens einen Werktag vor der Prüfung musst Du folgende Nachweise erbracht haben (§ 6 JägerPVO M-V):

  1. die vorgeschriebene Ausbildung in einem in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs, dessen Ende nicht länger als ein Jahr zurückliegt
  2. zwei zusätzliche Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
  3. eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch (für Teilnehmer unseres Kurses wird sie über die Versicherung der Jagdschule nachgewiesen)
  4. bei Minderjährigen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
  5. der Nachweis, dass die Prüfungsgebühr gezahlt wurde

Außerdem müssen Prüflinge sechs Monate vor Prüfungsbeginn das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Mehr dazu auf der Seite Zulassung, Anmeldung und Termine.

Die Gebühr für die Jägerprüfung beträgt in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 280 €. Du zahlst sie direkt an die untere Jagdbehörde, sie ist nicht im Kurspreis enthalten. Muss ein Prüfungsteil wiederholt werden, fallen derzeit 95 € je Fach beziehungsweise 110 € für die Schießprüfung an (Stand der Behörde, Änderungen vorbehalten).

Den Nachweis, dass Du die Gebühr gezahlt hast, brauchst Du spätestens einen Werktag vor der Prüfung (§ 6 JägerPVO M-V). Bei einem Rücktritt oder Fernbleiben wird sie nicht erstattet (§ 9 JägerPVO M-V).

Kosten für Munition und Schießstandnutzung bei der Schießprüfung trägt nach § 10 Abs. 7 JägerPVO M-V grundsätzlich der Prüfling. Bei uns sind sie im Kurspreis enthalten.

Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung nach der Jägerprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Sie besteht aus drei Teilen, deren Reihenfolge die Behörde festlegt (§ 5 JägerPVO M-V):

  • Schießprüfung nach der Schießstandordnung des Deutschen Jagdverbandes: mit der Büchse fünf Schüsse auf die Rehbockscheibe (100 Meter, stehend angestrichen, mindestens 26 Ringe) und fünf Schüsse auf den flüchtigen Überläufer (50 Meter, mindestens drei Treffer in den Ringen), mit der Flinte zehn Wurfscheiben (Trap, mindestens drei Treffer) oder zehnmal der laufende Hase (mindestens fünf Hasen müssen kippen) und mit der Kurzwaffe fünf Schüsse auf zehn Meter (mindestens zwei Treffer vom sechsten bis zehnten Ring)
  • Schriftliche Prüfung: je Prüfungsfach 25 Fragen, insgesamt in 150 Minuten und ohne Hilfsmittel, davon 15 je Fach mit drei vorgegebenen Antworten
  • Mündlich-praktische Prüfung: je Prüfungsfach höchstens 20 Minuten

Termine und Prüfungsort legt die Behörde fest. Schwächen beim Schießen lassen sich nicht durch gute Leistungen in anderen Teilen ausgleichen, denn die Mindestanforderungen jeder Schießdisziplin müssen erreicht werden. Mehr dazu auf der Seite Die Jagdprüfung.

Du hast die Jägerprüfung bestanden, wenn Du alle drei Prüfungsteile schaffst. Dafür gelten unterschiedliche Regeln (§ 13 JägerPVO M-V):

  • Schießprüfung: In jeder Disziplin musst Du den Mindestwert erreichen. Noten gibt es hier keine, und ein Ausgleich zwischen den Disziplinen ist nicht möglich.
  • Schriftliche und mündlich-praktische Prüfung: Beide Teile werden jeweils für sich bewertet. Bestanden hast Du einen Teil, wenn kein Fach die Note 6 hat, höchstens ein Fach die Note 5, Dein Durchschnitt 4,0 oder besser ist und Du in Fach 3 (Waffenrecht und Waffentechnik) und Fach 4 (Lebensmittelrecht und Wildbrethygiene) mindestens die Note 4 erreichst.
  • Außerdem gilt: Wer in der Schießprüfung oder der mündlich-praktischen Prüfung die Waffe entgegen den Sicherheitsvorschriften handhabt, täuscht oder bewusst falsche Angaben zur Zulassung macht, hat nicht bestanden.

Alle Regeln mit Beispielen findest Du auf der Seite Bestehen und Wiederholung.

Ja. Bei einer förmlich festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche, die Du der Prüfungsbehörde nachweist, kannst Du auf Antrag Erleichterungen bekommen, zum Beispiel längere Prüfungszeiten oder vorgelesene Fragen (§ 6 Abs. 2 JägerPVO M-V). Menschen mit Behinderung können in der Schießprüfung Hilfsmittel verwenden, die im praktischen Jagdbetrieb zur Anwendung kommen. Männer ab 55 Jahren und Frauen können beim Büchsenschießen im Stehendanschlag und beim Flintenschießen im Flintenanschlag schießen (§ 10 Abs. 3 JägerPVO M-V). Sprich uns am besten frühzeitig an, dann besprechen wir mit Dir, was für Deine Prüfung möglich ist.

Nicht bestandene Prüfungsteile kannst Du nach der Jägerprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern wiederholen. In der Schießprüfung kannst Du eine nicht bestandene Disziplin am Tag der Schießprüfung oder später wiederholen, je Disziplin aber nur einmal (§ 10 Abs. 5). Bestandene Prüfungsteile werden Dir angerechnet, wenn Du die übrigen innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses in einer Wiederholungsprüfung bestehst. Die Wiederholung ist für jeden Prüfungsteil nur einmal möglich und frühestens drei Tage nach der Unterrichtung über das Ergebnis (§ 13 Abs. 4).

Dafür fallen Gebühren der Behörde an (derzeit 95 € je Fach, 110 € für die Schießprüfung; Stand der Behörde, Änderungen vorbehalten). Außerdem kannst Du innerhalb von 12 Monaten ohne weitere Kursgebühr an einem regulären Kurs teilnehmen, soweit Plätze frei sind. Das gilt nicht für eine nicht bestandene Schießprüfung: Dafür vereinbaren wir mit Dir Schieß-Einzelstunden (85 € pro Stunde).

Mehr dazu auf der Seite Bestehen und Wiederholung.

Wenn Du aus Gründen, die Du nicht zu vertreten hast, an der Prüfung oder an einzelnen Prüfungsteilen nicht teilnehmen kannst, darfst Du diese innerhalb eines Jahres einmal nachholen. Dazu musst Du die Verhinderung unverzüglich nachweisen, bei Krankheit mit einem ärztlichen Zeugnis. Die Prüfungsbehörde entscheidet, ob bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden (§ 9 Abs. 2 JägerPVO M-V).

Trittst Du vor Beginn der Prüfung zurück oder bleibst ihr fern, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Bereits gezahlte Prüfungsgebühren werden dann nicht erstattet (§ 9 Abs. 1 JägerPVO M-V).

Schritt 3: Jagdschein lösen – Voraussetzungen und Kosten

Mit bestandener Prüfung löst Du den Jagdschein bei der Jagdbehörde. Dafür gelten eigene Voraussetzungen und Gebühren.

Den Jagdschein löst Du bei der zuständigen unteren Jagdbehörde. Dafür brauchst Du:

  1. das Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
  2. ein Mindestalter von 16 Jahren (bis zum 18. Geburtstag erhältst Du einen Jugendjagdschein, danach den uneingeschränkten Jagdschein)
  3. gesundheitliche Eignung
  4. waffenrechtliche Zuverlässigkeit (unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge), diese Prüfung erfolgt erst bei der Beantragung des Jagdscheins
  5. eine Jagdhaftpflichtversicherung
  6. die Zahlung von Jagdscheingebühr und Jagdabgabe

Diese Voraussetzungen sind unabhängig von den Teilnahmebedingungen des Vorbereitungskurses.

In Mecklenburg-Vorpommern kostet der Jagdschein je nach Zeitraum etwa 95 bis 147 € inklusive Jagdabgabe, für 1 bis 3 Jagdjahre. Dazu kommt die Jagdhaftpflichtversicherung, die je nach Anbieter etwa 60 bis 150 € pro Jahr kostet. Für Teilnehmer unserer Jagdschule gibt es sie zu vergünstigten Konditionen. Diese Kosten zahlst Du erst nach der bestandenen Prüfung, sie sind weder im Kurspreis noch in der Prüfungsgebühr enthalten.

Der Jagdschein wird für ein bis drei Jagdjahre ausgestellt. Ein Jagdjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. Vor Ablauf verlängerst Du ihn bei der unteren Jagdbehörde, dafür zahlst Du erneut die Jagdabgabe und legst den Nachweis Deiner Jagdhaftpflichtversicherung vor.

Mit dem Prüfungszeugnis löst Du Deinen Jagdschein bei der zuständigen unteren Jagdbehörde. Dafür zahlst Du Gebühr und Jagdabgabe und legst den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung vor, die Du vergünstigt über uns abschließen kannst. Möchtest Du eigene Waffen erwerben, beantragst Du bei der Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte. Wir beraten Dich gern dazu.

Wer hinter dieser Seite steht

Diese Seite hat das Team der Jagdschule Grimmen – Natur & Passion geschrieben und fachlich geprüft. Unser Team bringt Erfahrung aus vielen Bereichen mit: als Schießlehrer und Pädagoge, als Agrarwissenschaftlerin, als Deutsche Meisterin im Trapschießen, als Jagdhundeführer und Leistungsrichter in mehreren Jagdhundeverbänden, als Fachmann für Wildhandel und Wildfleischveredelung sowie als Sportschütze und Wiederlader. Dieses Wissen steckt in unseren Kursen und in jeder unserer Seiten. Unser Ausbildungskurs ist von der obersten Jagdbehörde Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.

Quellen und Stand

  • Jägerprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (JägerPVO M-V) vom 23. März 2016 (GVOBl. M-V S. 87), geändert durch Verordnung vom 2. April 2017 (GVOBl. M-V S. 67), in Kraft seit 1. Januar 2017: Volltext (Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern). Grundlage für Zulassung (§ 6), Ausbildungskurse (§§ 7 und 8), Verhinderung (§ 9), Schießprüfung (§ 10), schriftliche und mündlich-praktische Prüfung (§§ 11 und 12) sowie Ergebnis und Wiederholung (§ 13).
  • Ausbildungsrahmenplan der Landesjägerschaft Mecklenburg-Vorpommern für Ausbildungskurse in Vorbereitung auf die Jägerprüfung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 JägerPVO M-V (Stand 22.06.2023): Ausbildungsinhalte, Verhältnis von Theorie und Praxis und praktische Lehrabschnitte.
  • Bundesjagdgesetz (BJagdG), §§ 15 bis 17 zu Jagdschein, Jugendjagdschein und Versagungsgründen: gesetze-im-internet.de.
  • Jagdgebührenverordnung M-V (JagdGebVO M-V) zu den Gebühren der Jägerprüfung: Volltext (nichtamtliche Fassung).
  • Jagdabgabeverordnung M-V (JagdabgVO M-V) zur Jagdabgabe: Volltext (nichtamtliche Fassung).
  • Gebühren für den Jagdschein: Untere Jagdbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Stand der Angaben: Oktober 2026. Die Fassungen der Gebühren- und der Jagdabgabeverordnung sind nichtamtlich, maßgeblich ist der amtliche Text. Das ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Deiner Zulassung hilft Dir die Untere Jagdbehörde Deines Wohnortes.

Waidmannsheil! – Waidmannsdank!

Wir freuen uns auf Dich, Deine Familie und selbstverständlich auch Deinen Jagdhund!

Wenn Du Fragen hast, kannst Du Dich jederzeit an uns wenden. Wir nehmen uns die Zeit, Dich ausführlich zu beraten und alle Deine Fragen zu beantworten.

Wir sind uns sicher, dass auch Du unsere Leidenschaft für die Jagd teilen wirst.