AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jagdschule Grimmen

für Jagdscheinkurse und Veranstaltungen.

Stand: 01.10.2026

Geltung, Leistungen, Anmeldung und Preise

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Jagdscheinkurse, Seminare und sonstige Veranstaltungen zwischen Jagdschule Grimmen, Kaschower Damm 29, 18507 Grimmen, Telefon 038326 457 005, E-Mail info@jagdschule-grimmen.de (nachfolgend „Jagdschule“), und der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“).

(2) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nur, wenn die Jagdschule ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Verbraucher ist, wer den Vertrag zu privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB). Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die theoretische und praktische Vorbereitung auf die Jägerprüfung nach der Jägerprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (JägerPVO M-V) im jeweils gebuchten Kursformat (zum Beispiel 2-Wochen-Powerseminar, 3-Wochen-Blockkurs, Silvester-Wochenendkurs, Abendkurs oder Privatkurs). Termine, Dauer und Gruppengröße ergeben sich aus der Kursbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.

(2) Im Kurspreis sind, soweit in der Kursbeschreibung nicht anders angegeben, enthalten:

  • Lehrunterlagen (gedruckt und digital, Heintges Lernsystem) und Lern-App mit dem Fragenkatalog für Mecklenburg-Vorpommern
  • Schießausbildung auf der Schießanlage, einschließlich Leihwaffen, Munition und Standnutzung
  • Haftpflichtversicherung für das jagdliche Schießen während der Ausbildung
  • Praxisunterricht im Lehrrevier und Nutzung der Präparate und Lehrmittel
  • Getränke, individuelle Betreuung und die jagdliche Abschlussfeier

(3) Nicht im Kurspreis enthalten sind:

  • die Prüfungsgebühren der Jägerprüfung, die an die zuständige Behörde zu zahlen sind, sowie spätere Kosten für Jagdschein, Jagdabgabe und Jagdhaftpflichtversicherung
  • Anreise, Unterkunft und Verpflegung, soweit nicht ausdrücklich angegeben
  • persönliche Ausrüstung wie wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk, Schießweste und Gehörschutz; diese können bei Bedarf vor Ort erworben werden
  • Einzelstunden und Zusatzleistungen nach § 7 Abs. 3

(4) Die Jagdschule darf Ausbilder, Reihenfolge der Unterrichtseinheiten und Unterrichtsorte in der Region ändern, wenn der Charakter des gebuchten Kurses erhalten bleibt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.

(5) Die Jagdschule schuldet eine sorgfältige Ausbildung, nicht das Bestehen der Jägerprüfung.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Kurse auf der Website ist unverbindlich und keine Garantie eines Platzes in einem bestimmten Kurs.

(2) Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular, per E-Mail oder in Textform. Mit dem Absenden gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Ausbildungsvertrages ab. Vor dem Absenden können Eingaben geprüft und korrigiert werden.

(3) Die automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Jagdschule die Anmeldung in Textform bestätigt (Buchungsbestätigung). Die Bestätigung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Anmeldung. Nach Ablauf dieser Frist ist der Teilnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden.

(4) Ein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Kurs besteht nicht. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die Jagdschule kann eine Anmeldung ablehnen.

(5) Der Teilnehmer muss bei Kursbeginn mindestens 15½ Jahre alt sein. Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, die die Anmeldung mitunterzeichnen. Zur Jägerprüfung wird zugelassen, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Im Übrigen ergeben sich die Zulassungsvoraussetzungen aus der JägerPVO M-V und sind vom Teilnehmer zu beachten.

(6) Der Teilnehmer versichert, dass seine Angaben bei der Anmeldung richtig und vollständig sind.

(7) Die Jagdschule speichert den Vertragstext und sendet dem Teilnehmer die Buchungsbestätigung zusammen mit diesen AGB in Textform zu. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gilt der bei der Buchung angezeigte Kurspreis. Alle Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Jagdschule stellt die Rechnung per E-Mail. Der Kurspreis ist in zwei Raten zu zahlen: Bei Gruppenkursen ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 500,00 € fällig. Der Restbetrag (bei einem Kurspreis von 2.680,00 € also 2.180,00 €) ist spätestens 10 Tage vor Kursbeginn zu zahlen. Erfolgt der Vertragsabschluss 10 Tage oder weniger vor Kursbeginn, ist der gesamte Kurspreis sofort mit Vertragsabschluss fällig. Bei Privatkursen ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 1.000,00 € fällig, der Restbetrag spätestens 30 Tage vor Kursbeginn. Erfolgt der Vertragsabschluss 30 Tage oder weniger vor Kursbeginn, ist der gesamte Kurspreis sofort mit Vertragsabschluss fällig. Die Zahlung des Gesamtbetrags auf einmal ist möglich. Eine abweichende Ratenzahlung kann in Textform individuell vereinbart werden.

(3) Die Zahlung kann per Überweisung unter Angabe des Verwendungszwecks aus der Rechnung oder direkt an der Kasse der Jagdschule bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte erfolgen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.

(4) Gerät der Teilnehmer in Verzug, gelten die gesetzlichen Regeln einschließlich Verzugszinsen nach § 288 BGB. Mahnkosten werden nur in Höhe der tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten berechnet.

(5) Den Zugang zu den Lehrunterlagen und zur Lern-App erhält der Teilnehmer nach Zahlungseingang der Anzahlung. Ist der Kurspreis bei Kursbeginn nicht vollständig bezahlt, kann die Jagdschule die Teilnahme und die Anmeldung zur Jägerprüfung zurückhalten, bis die Zahlung eingegangen ist. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

(6) Der Teilnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Teilnahme, Prüfung, Widerruf und Rücktritt

§ 5 Teilnahme, Anwesenheit und Mitwirkung

(1) Der Teilnehmer nimmt pünktlich und vollständig an den Unterrichtseinheiten teil. Der Unterricht ist auf die Anforderungen der Jägerprüfung abgestimmt.

(2) Ist der Teilnehmer verhindert, informiert er die Jagdschule unverzüglich. Versäumte Einheiten können nach Absprache nachgeholt werden, soweit dies organisatorisch möglich ist. Wird der Teilnehmer während des Kurses krank, kann er auf Verlangen gegen Vorlage eines Attests die versäumten Einheiten ohne Mehrkosten nachholen oder an einem folgenden Kurs teilnehmen. Ein Anspruch auf Erstattung des Kurspreises besteht dadurch nicht.

(3) Der Teilnehmer bereitet sich eigenverantwortlich vor und lernt auch außerhalb der Unterrichtszeiten. Es wird empfohlen, den Fragenkatalog des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern vor Kursbeginn durchzuarbeiten. Eine Pflicht dazu besteht nicht.

(4) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Anweisungen der Ausbilder, gegen die Sicherheitsregeln nach § 11 oder bei erheblicher Störung des Kursablaufs kann die Jagdschule den Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung vom Kurs oder vom Schießbetrieb ausschließen. Bei Gefährdung von Personen ist der sofortige Ausschluss ohne Abmahnung möglich. Der Anspruch auf den Kurspreis bleibt bestehen.

§ 6 Jägerprüfung und Prüfungsgebühren

(1) Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung nach der JägerPVO M-V. Sie besteht aus der Schießprüfung, der schriftlichen Prüfung und der mündlich-praktischen Prüfung. Prüfungstermine, Prüfungsort und die Reihenfolge der Prüfungsteile legt die zuständige Prüfungsbehörde fest. Die Jagdschule hat darauf keinen Einfluss.

(2) Die Jagdschule meldet den Teilnehmer bei der zuständigen Behörde zur Jägerprüfung an. Der Teilnehmer reicht dafür die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig ein. Die Anmeldung muss in der Regel mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin vorliegen. Der Teilnehmer ermächtigt die Jagdschule, die dafür erforderlichen Daten an die Behörde zu übermitteln.

(3) Die Prüfungsgebühren sind nicht im Kurspreis enthalten. Der Teilnehmer zahlt sie direkt an die zuständige Behörde. Die Höhe richtet sich nach dem Jagdgebührenrecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern (derzeit 280 €, Stand der Behörde). Die Gebühren werden von der Behörde festgesetzt und können sich ändern. Maßgeblich ist der Betrag im Gebührenbescheid der Behörde.

(4) Ob der Teilnehmer zur Prüfung zugelassen wird, entscheidet die Behörde. Die Jagdschule ist dafür nicht verantwortlich, wenn der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt.

(5) Hält die Jagdschule den Teilnehmer für nicht ausreichend vorbereitet, kann sie ihm vom Antritt der Prüfung abraten. Die Entscheidung über den Antritt trifft der Teilnehmer.

§ 7 Nicht bestandene Prüfung, Nachschulung und Zusatzleistungen

(1) Die Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile richtet sich nach der JägerPVO M-V. Für die Wiederholung fallen Gebühren der Behörde an (derzeit 95 € je Fach, 110 € für die Schießprüfung, Stand der Behörde), die der Teilnehmer direkt an die Behörde zahlt. Die Gebühren werden von der Behörde festgesetzt und können sich ändern.

(2) Besteht der Teilnehmer die Jägerprüfung nicht, kann er innerhalb von 12 Monaten ohne weitere Kursgebühr an einem regulären Kurs teilnehmen, soweit Plätze frei sind. Dies gilt nicht für eine nicht bestandene Schießprüfung; hierfür sind Schieß-Einzelstunden nach Abs. 3 zu vereinbaren.

(3) Zusätzliche Schieß-Einzelstunden und Privatunterricht sind kostenpflichtig und kosten je Stunde 85,00 € einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vergütungspflichtige Leistungen werden vorher in Textform vereinbart.

§ 8 Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Bei Verträgen über Kurse und Veranstaltungen, die an einem festgelegten Termin oder in einem festgelegten Zeitraum stattfinden, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Dies gilt für alle Kurse der Jagdschule mit festem Termin oder Zeitraum. Der Teilnehmer kann seine Anmeldung deshalb nicht widerrufen.

§ 9 Rücktritt, Umbuchung und Verhinderung des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer kann bis zum Kursbeginn in Textform vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gilt folgende Regelung:

Zugang des RücktrittsFolge
bis 30 Tage vor KursbeginnBearbeitungspauschale von 500,00 €, der übrige Kurspreis wird zurückgezahlt
innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginnkeine Rückzahlung; die Kursgebühr wird gutgeschrieben und mit einer späteren Kursteilnahme verrechnet (Gültigkeit der Gutschrift: 12 Monate)
Nichtantritt oder Abbruch des Kurseskeine Erstattung und keine Gutschrift

(2) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass der Jagdschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor Kursbeginn eine Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintritt, wenn sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Dann entfallen die Folgen nach Abs. 1. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Kurspreis.

(4) Eine Umbuchung auf einen anderen Termin im gleichen Kursformat ist, soweit Plätze frei sind, bis 30 Tage vor Kursbeginn einmal kostenfrei möglich. Für weitere oder spätere Umbuchungen berechnet die Jagdschule eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 €. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands gestattet.

(5) Ist der Teilnehmer vor Kursbeginn aus ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Gründen verhindert, kann er einmalig kostenfrei auf einen Kurs innerhalb von 12 Monaten umbuchen. Das Attest ist unverzüglich vorzulegen.

(6) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bricht der Teilnehmer den laufenden Kurs ab, bleibt der Kurspreis geschuldet. Die Regelung in § 5 Abs. 2 zur Krankheit während des Kurses bleibt unberührt.

Absage, Sicherheit, Unterlagen und Unterkunft

§ 10 Absage, Verlegung und höhere Gewalt

(1) Die Jagdschule kann einen Kurs absagen oder verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern nicht erreicht wird. Die Absage erfolgt in Textform spätestens 30 Tage vor Kursbeginn.

(2) Die Jagdschule kann einen Kurs außerdem aus wichtigem Grund verschieben oder Teile in anderer Form erbringen, zum Beispiel bei Erkrankung von Ausbildern, Ausfall der Schießanlage, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Das gilt nur, wenn die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.

(3) Die Jagdschule informiert den Teilnehmer in diesen Fällen unverzüglich. Der Teilnehmer kann einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten wählen oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden bei einem Rücktritt unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, erstattet.

(4) Höhere Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Jagdschule, zum Beispiel Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Seuchenlagen, behördliche Anordnungen oder der Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen. Für Verzögerungen und Ausfälle infolge höherer Gewalt haftet die Jagdschule nicht; die Rechte des Teilnehmers nach Abs. 3 bleiben unberührt.

§ 11 Sicherheit, Schießbetrieb und Verhalten

(1) Auf der Schießanlage und im Lehrrevier befolgt der Teilnehmer die Anweisungen der Ausbilder und des Schießlehrers strikt. Verstöße gegen Sicherheitsregeln führen zum sofortigen Ausschluss vom Schießbetrieb.

(2) Beim Schießen sind Gehörschutz, Schießweste, festes Schuhwerk und, soweit angeordnet, Augenschutz zu tragen. Die Mindestabstände zu anderen Personen sind einzuhalten.

(3) Waffen werden nur auf Anweisung und unter Aufsicht der Ausbilder geführt. Die ausgegebene Munition darf nur auf dem Schießstand verwendet werden. Nicht verbrauchte Munition ist zurückzugeben. Die Mitnahme von Waffen oder Munition ist untersagt und kann strafbar sein.

(4) Vor und während des Schieß- und Revierbetriebs sind Alkohol und andere berauschende Mittel untersagt. Erkennbar beeinträchtigte Teilnehmer werden vom Schießbetrieb ausgeschlossen.

(5) Der Teilnehmer versichert, dass er für die Teilnahme am Unterricht, am Schießen und an Reviergängen gesundheitlich geeignet ist. Einschränkungen, die für die Sicherheit relevant sind, teilt er den Ausbildern vor Beginn mit.

(6) Lehrmittel, Präparate, Waffen, Räume und Ausrüstung sind pfleglich zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Hausordnung der Jagdschule und der Schießanlage ist zu beachten.

§ 12 Lehrunterlagen, Lern-App und Urheberrecht

(1) Lehrunterlagen, Lern-App, Präsentationen und sonstige Kursinhalte sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei der Jagdschule oder bei Dritten, zum Beispiel dem Anbieter des Lernsystems.

(2) Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Unterlagen und die Lern-App für seine persönliche Prüfungsvorbereitung zu nutzen. Gedruckte Unterlagen verbleiben beim Teilnehmer. Der Zugang zur Lern-App besteht für 12 Monate ab Freischaltung.

(3) Nicht gestattet sind die Weitergabe von Unterlagen und Zugangsdaten, die Veröffentlichung sowie die Nutzung für eigene Schulungen, soweit das Gesetz nichts anderes erlaubt. Bei Verstößen kann die Jagdschule den Zugang sperren und Schadensersatz verlangen.

§ 13 Unterkunft und Anreise

(1) Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind nicht im Kurspreis enthalten. Die Jagdschule hilft bei der Suche, zum Beispiel mit Hinweisen auf das Jagdschloss Quitzin oder andere Unterkünfte in der Nähe.

(2) Verträge über Unterkunft schließt der Teilnehmer ausschließlich mit dem jeweiligen Betreiber. Die Jagdschule ist nicht Vertragspartner und haftet nicht für die Leistungen des Betreibers. Dessen Stornobedingungen gelten unabhängig von diesem Vertrag. Dem Teilnehmer wird empfohlen, Unterkünfte mit flexiblen Stornobedingungen zu wählen und gegebenenfalls eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.

Aufnahmen, Datenschutz, Haftung und Schlussbestimmungen

§ 14 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Die Jagdschule darf im Kurs nur mit vorheriger Einwilligung des Teilnehmers Foto- und Videoaufnahmen anfertigen und für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (Website, soziale Medien, Printmedien) verwenden. Die Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme.

(2) Im Internet veröffentlichte Aufnahmen können von Dritten abgerufen werden. Die Jagdschule hat darauf nur begrenzt Einfluss.

§ 15 Datenschutz

(1) Die Jagdschule verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Durchführung des Vertrages, zur Prüfungsanmeldung und zur Anmeldung bei der Versicherung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies dafür erforderlich ist, insbesondere an die Prüfungsbehörde und den Versicherer.

(2) Weitere Informationen, auch zu den Rechten des Teilnehmers, enthält die Datenschutzerklärung.

§ 16 Haftung

(1) Die Jagdschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, bei übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Jagdschule nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf die der Teilnehmer regelmäßig vertraut. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Ausbilder und Erfüllungsgehilfen der Jagdschule.

(4) Für Besitz, Aufbewahrung, Führen und Gebrauch von Waffen und Munition außerhalb der Ausbildung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Teilnehmer Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz der Jagdschule in Grimmen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Die Jagdschule ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Stand dieser AGB: 01.10.2026.